Broschüre: Deutsches Erbrecht und Steuerrecht in englischer Sprache

Graphische Übersichten in englischer Sprache zu den Themen:

  • gesetzliche Erbfolge in Deutschland

  • formelle Anforderungen an ein Testament sowie

  • deutsche Erbschaftsteuer

Für Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben, also ihren gewöhnlichen Aufenthalt (habitual residence) in Deutschland haben, gilt – falls sie hier versterben – das materielle deutsche Erbrecht (Art. 23 Abs. 1 EU-ErbVO). Das wissen viele in Deutschland lebende Expats und deren Ehepartner gar nicht, so dass es hier oft zu großen Überraschungen kommt. Positive oder negative, je nach Verwandtschaftsverhältnis. So haben zum Beipiel die Kinder im Verhältnis zum überlebenden Ehegatten nach deutschem Erbrecht  eine deutlich bessere Stellung als nach den Regeln des englischen Erbrechts (dort erhält der Ehegatte ein gesetzliches Vorausvermächtnis von 250.000 englischen Pfund, erst danach kommen die Kinder zum Zug; vom in England unbekannten Pflichtteilsrecht ganz zu schweigen). Das konkrete Ergebnis kann also extrem unterschiedlich sein.

Expats, die wünschen, dass für den Fall ihres Todes ihr „Heimat-Erbrecht“ gilt, müssen eben ein Testament erstellen und darin ggf. ausdrücklich ein anderes Erbrecht wählen. Hierfür sollten sie aber zunächst überhaupt einmal das deutsche Erbrecht kennen und die Unterschiede verstehen. Wir haben deshalb für englischsprachige Mandanten die wichtigsten Aspekte des deutschen Erbrechts in einer englischsprachigen Broschüre zusammengestellt.

 

Flowchart zur gesetzlichen Erbfolge Deutschland

 

Übersicht gesetzliche Erbfolge in Deutschland in englischer Sprache

 

Diese Info-Broschüre „German Probate“ erläutert die gesetzliche Erbfolge, das Pflichtteilsrecht, die formellen Anforderungen an ein deutsches Testament sowie mögliche Alternativen zu einem Testament (Vertrag zugunsten Dritter, aufschiebend bedingte Übertragung etc). Hier ein Auszug zum Thema „Intestacy Rules in Germany“. Die vollständige 8-seitige Broschüre übersenden wir gerne auf Anfrage.

 

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in Deutschland in englischer Sprache erklärt

 

Übrigens: Häufiger Irrtum beim Thema „Wahl des Erbrechts“ (nach EU ErbVO)

Die Möglichkeit, in seinem Testament anzuordnen, welches Erbrecht geltend soll, gilt nur für das sogenannte „materielle“ Erbrecht. Bei den Erbschaftssteuern gibt es dagegen nichts zu wählen. Diese sind wie sie sind, gelten also für Steuerinländer in jedem Fall. Auch hierüber gibt es oft falsche Vorstellungen bei in Deutschland lebenden Ausländern und deren Angehörigen. Deshalb erläutern wir die Themen Erbschafts- und Schenkungsteuer, Freibeträge und Steuersätze ebenfalls in englischer Sprache. Da es zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich für die Erbschaftsteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, kann es hier leider zu unschönen Härten kommen, wenn sowohl der deutsche als auch der britische Fiskus zuschlägt.

Weitere allgemeine Informationen zu Erbrecht, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer in Deutschland, UK und USA siehe:

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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk gerne zur Verfügung. In den meisten großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu Attorneys-at-Law in mittelgroßen Kanzleien. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.

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