Erbrecht und Testament in England: die Basics

Wer Vermögen in England hat oder in UK lebt, sollte sich mit dem britischen Erbrecht vertraut machen

Eine gute Anlaufstelle für zuverlässige und verständliche Informationen zum Erbrecht in England (und übrigens auch alle anderen Länder Europas) ist die offizielle EU-Website Erbrecht in Europa. Das gut gemachte Portal beantwortet viele grundlegende Fragen und enthält einige weiterführende Links.

Informationen zur gesetzlichen Erbfolge in UK (sog. Intestacy Rules) sowie zum englischen Pflichtteilsrecht für nahe Familienangehörige (Family Provision) sind hier zusammengestellt. Was man bei der Abwicklung eines Erbfalls in England beachten muss, haben in diesem Beitrag zusammengestellt: „Erbfall in England – Was bedeutet Nachlassspaltung?

Wer gut Englisch versteht, kann sich natürlich auch direkt an der Quelle informieren, insbesondere auf der Website des Finanzamts seiner Majestät, Abteilung Erbschaftssteuer (HMRC Inheritance Tax), wo nicht nur Steuerthemen behandelt werden, sondern auch viele allgemeine Informationen zur Nachlassabwicklung zu finden sind. Ferner auf dem Justiz-Portal des Vereinigten Königreichs (Stichwort Probate).

Welche Erbschaftssteuer aus Sicht des englischen Fiskus bei grenzüberschreitenden Erbfällen anfallen, erläutert der Leitfaden hier (aus UK-Sicht)

Falls Sie bei einem konkreten Erbfall rechtliche Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte der Kanzlei Graf & Partner gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England). Übrigens: Für Schottland gelten andere Bestimmungen (siehe hier)!

Weitere allgemeine Informationen zu Erbrecht, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer in Deutschland, England und Schottland siehe:

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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Lyndales gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.

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