Die Republik Irland gehört (anders als Northern Ireland) nicht zum Vereinigten Königreich (ein amüsantes Video zur komplizierten Organisation der British Isles hier). Auch die Rechtstraditionen unterscheiden sich in vielen Bereichen deutlich. So gelten in Irland zum Teil andere Regeln beim Erbrecht und den Steuern auf Erbschaften und Schenkungen. In UK wird der Nachlass (the Estate) als solcher besteuert und zwar pauschal mit 40% auf alles, was über den nur ein einziges Mal zur Verfügung stehenden Steuerfreibetrag (nil-rate band) hinaus geht (Details hier).
Ganz anders in Irland. Dort wird – ähnlich wie in Deutschland – der konkrete Zufluss beim Begünstigten besteuert, also beim Schenkungsempfänger bzw. Erben. Und jeder Empfänger hat einen persönlichen Steuerfreibetrag (tax free threshold), dessen Höhe – ebenfalls wie in Deutschland (siehe hier: Broschüre Seite 6) – vom Verwandtschaftsverhältnis abhängt. Je enger die Verwandtschaftsbeziehung, desto höher der persönliche Erbschafts- und Schenkungsfreibetrag. Details zur Erbschaftssteuer in Irland auf der offiziellen Website des irischen Finanzamts (hier).
Weitere Beiträge zum irischen Recht hier.
Falls Sie bei einer britisch-deutschen oder irish-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen und irischen Solicitors unserer Partnerkanzleien Lyndales und Keogan gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), der seit 2001 auf die Abwicklung internationaler Rechtsfälle spezialisiert ist.