Die „English Law Society“ rechnet mit Abwanderung von Law Firms aus London
In ihrer Pressemitteilung vom 23. März 2017 bezeichnet die englische Anwaltsvereinigung der Solicitors „The Law Society of England & Wales“ die Auswirkungen eines „hard Brexit“ als „devastating for UK’s legal sector“.
In London sitzen nämlich nicht nur viele englische Solicitor Firms, die zum Teil Niederlassungen in der EU haben, sondern auch viele außereuropäische Global Law Firms nutzen London als Headquarter für ihre Anwaltsservices in Europa, vor allem natürlich US-amerikanische Großkanzleien. Zitat aus der Pressemitteilung:
„The Law Society estimates there are more than 200 foreign-owned law firms in London, including 100 US firms, which might consider seeking a new ‚European hub‘ location if they cease to be allowed access and are denied establishment rights across the EU. This is an extremely big deal for UK PLC.“
Kommt es zum harten Schnitt, also zum Wegfall der Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit, verlegen nach Einschätzung der Law Society viele der geschätzt 200 International Law Firms ihren Sitz von London auf das europäische Festland. Britische Kanzleien dürften dann als solche keine Rechtsdienstleistungen mehr in Deutschland und den meisten anderen EU-Staaten anbieten, da die Erbringung von Rechtsdienstleistungen in den meisten Ländern hochreguliert ist. Mehr zum Thema Brexit und Anwaltskanzleien hier.
– – – –
Weitere Informationen zu deutsch-britischer Vertragsgestaltung, zu Rechtsstreitigkeiten mit Briten oder vor britischen Gerichten, zur englischen Zivilprozessordnung, Prozessführung und Zwangsvollstreckung in UK finden Sie in diesen Posts:
-
Wie sieht eine Zivilklage in England aus?
-
UK Zivilprozessordnung und Expertengutachten in England
-
Anwaltliche Versicherung in UK” (solicitor’s undertaking)
-
Mandant lügt im Zivilprozess, Anwalt haftet: Harte ZPO-Regeln vor englischen Gerichten
-
Mal schnell Klage einreichen? Nicht in England
-
Wie im Hollywood-Spielfilm: “You have been served!” (Zustellung in UK und USA)
-
Sie wollen einen EU-Titel in Großbritannien vollstrecken? Wie gut sind Ihre Nerven?
– – – –
Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Vertragsgestaltung, Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle.
Wir führen regelmäßig Intensivschulungen für Manager zum Thema englisches Vertragsrecht sowie zu den Rechten und Pflichten des Geschäftsführeres einer Limited Liability Company, sei es Gruppenseminare oder Einzelschulungen.
Falls Sie bei einer britisch-deutschen oder amerikanisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Lyndales gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner in Deutschland sind Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England) und Elissa Jelowicki, Solicitor.