Update 24.4.2017: Der Beitrag unten ist nicht mehr aktuell. Wegen der von Theresa May überraschend angesetzten Neuwahlen 2017 kommt es nun doch nicht zu der Erhöhung der Erbscheinsgebühren. Mehr dazu hier.
Ab Mai 2017 gelten in UK massiv höhere Erbscheinsgebühren (Probate Fees)
Wer im Vereinigten Königreich (England, Wales, Schottland oder Nordirland) einen Erbschein (genauer ein Nachlasszeugnis) benötigt, weil er auf der britischen Insel Haus, Bankkonto oder Aktiendepot geerbt hat (EU-Nachlasszeugnis gilt ja nicht wegen Opt-Out der Briten), muss künftig erheblich mehr Probate Fees berappen als bisher. Zumindest wenn es sich um eine englische Erbschaft von mehr als 50.000 Pfund handelt. Bei hohen Nachlasswerten um das bis zu 90fache der bisherigen Gebühr.
Bislang war es einfach: Der englische Erbschein kostete eine pauschale Gerichtsgebühr von 215 Pfund, egal ob kleiner Nachlass oder Millionenerbschaft. Künftig sind die Kosten gestaffelt. Die Freigrenze, innerhalb derer ein Erbschein gratis beantragt werden konnte, wurde von 5.000 auf 50.000 Pfund angehoben. Aber darüber greift die Krone jetzt mit vollen Händen zu. Hier die Gebührenstaffelung ab Mai 2017:
Nachlasswert (vor Abzug Inheritance Tax) | Probate Fee |
Up to £50,000 or exempt from requiring a grant of probate | £0 |
Exceeds £50,000 but does not exceed £300,000 | £300 |
Exceeds £300,000 but does not exceed £500,000 | £1,000 |
Exceeds £500,000 but does not exceed £1m | £4,000 |
Exceeds £1m but does not exceed £1.6m | £8,000 |
Exceeds £1.6m but does not exceed £2m | £12,000 |
Above £2m | £20,000 |
Mehr Informationen zur Änderung und den Motiven finden sich auf der offiziellen Website GOV.UK hier.
Hier finden Sie weitere Infos zu Erbrecht, internationale Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer in Deutschland, UK, USA und anderen Ländern:
-
Erbschaft aus USA: Was nun?
-
Erbrecht und Testament in England: die Basics
-
Testament und Erbrecht in Schottland
-
Checkliste für Nachlassabwicklung in England & Wales
-
Achtung: In Schottland gelten andere Regeln
-
und in Irland sowieso
-
Schottland ist nicht England: Vorsicht im Familien und Erbrecht
-
Erbschaftssteuer in England: Steuersätze, Freibeträge, Anrechnung
-
Anrechnung von Erbschaftssteuer zwischen Deutschland und England
-
Was ist eine “Deed of Variation” im englischen Erbrecht?
-
Erbfall in England: Wie beschränkt man die Haftung des Nachlassabwicklers?
-
Haftungsfalle für Erbrechtsanwälte: In USA und GB gibt es keine transmortale Vollmacht
-
Deutschland oder England: Wo muss das Erbe versteuert werden?
-
Wer Bankkonten oder Depots in UK oder auf den Channel Islands erbt
-
Der ganz normale Wahnsinn deutsch-britischer Erbfälle
-
Internet-Betrugsmasche: ausländische Erbschaft
-
Erbfälle mit Bezug zu Australien
-
Verwandter in England gestorben: Wie erfährt man, was im Testament steht?
– – – –
Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit sowie in Erbschaftsteuerfragen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk in Europa sowie im außereuropäischen englischsprachigen Rechtsraum gerne zur Verfügung. In UK, Kanada sowie den meisten großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu Attorneys-at-Law in mittelgroßen Kanzleien.