Wie findet man heraus, wem eine Immobilie in England gehört?
Wer in England eine Immobilie kaufen oder mieten möchte oder wer zum Beispiel einen Kredit durch eine englische Immobilie absichern will, muss sich zuvor vergewissern, wem das Grundstück oder die Eigentumswohnung gehört.
Über eine offizielle Grundbuchabfrage beim englischen Grundbuchamt (HM Land Registry) findet man den aktuellen Eigentümer (registered property owner) heraus. Die Eigentumsurkunde “Title Deed” erhält man auf Anfrage per Formular (hier).als offizielle beglaubigte Abschrift (“official copy”). In manchen Fällen ist auch eine Online-Abfrage möglich, wobei noch nicht alle Gegenden von Großbritannien vollständig im elektronischen Grundbuch erfasst sind. Im Unterschied zu Deutschland (hier), muss man in Großbritannien kein berechtigtes Interesse nachweisen, um Einblich ins englische Grundbuch zu erhalten.
Grundbuchrecherche in UK
Wir führen auf Wunsch Grundbuchrecherchen in England für Sie durch. Pro Immobilie, also für jede zu recherchierende Adresse, berechnen wir eine Pauschalgebühr von 90 Euro plus Umsatzsteuer.
Falls Sie rechtliche Unterstützung bei einer konkreten Immobilientransaktion in Großbritannien oder in den USA (dort gelten wieder andere Regeln) benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Partnerkanzlei Lyndales gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.
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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische sowie deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Das Experten-Team deutscher und englischer Anwälte und Steuerberater regelt internationale Erbfälle und wickelt Nachlässe für die Erben in Deutschland, USA, England und anderen Common Law Rechtsordnungen ab.