Die kurze Antwort ist: Im Ergebnis die selben Rechte wie Verbraucher in allen EU-Staaten, da es sich um harmonisierte Vorschriften innerhalb der gesamten Europäischen Union handelt. Nun ist aber die Liebe der Briten zu Europa berühmt. Will heißen: Die Engländer wären keine Engländer, wenn sie in den Details keine traditionellen Besonderheiten bewahrt hätten. Wer Waren oder Dienstleistungen in UK anbieten möchte, sollte sich daher mit den dort geltenden Bestimmungen vertraut machen, vor allem mit den Rechten der Verbraucher. Ein guter Einstieg ist das staatliche Online-Portal des „OFFICE OF FAIR TRADING“ seiner Majestät. Dort finden sowohl Unternehmer (hier) als auch Verbraucher (hier) hilfreiche Tips und eine übersichtliche Darstellung der geltenden Regeln.
Wer von Deutschland aus Waren nach England exportieren will, sollte den Sale of Goods Act kennen. Auch dieser ist auf der OFT-Website (hier) sehr schön dargestellt, bis hin zu Checklisten und Testfragen. Weitere hilfreiche Informationen zu den Themen Export von Deutschland nach Großbritannien und Unternehmensgründung in UK finden sich auf der Website der Britischen Botschaft (hier).
Update zu diesem Post: Was sich hier ab 2019 durch die Umsetzung des Brexit ändert, bleibt abzuwarten.