Beispiel für ein echtes amerikanisches Nachlasszeugnis
In den anglo-amerikanischen Rechtsordnungen wird ein Nachlass immer zwingend von einem sogenannten „Personal Representative“ verwaltet (Details hier). Der Begriff „Erbschein“ ist bei Erbfällen in USA und England daher streng genommen falsch: Das Nachlassgericht in USA oder England bestätigt im Nachlasszeugnis nämlich nicht, wer den Nachlass wirtschaftlich bekommt und für sich behalten darf, sondern stattdessen, wer diesen verwalten darf und muss. Trotzdem sprechen selbst Juristen landläufig meist von Erbschein, auch wenn es sich in Wahrheit um ein Nachlasszeugnis handelt.
Welche Arten von „Erbscheinen“ gibt es?
In den USA und Großbritannien unterscheidet man zwei Arten von Nachlasszeugnissen, nämlich Grant of Probate und Letter of Administration. Grant of Probate nennt man das Zeugnis des Nachlassgerichts, wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, in dem der Nachlassverwalter (Executor) ausdrücklich benannt wurde. Als Letter of Administration bezeichnet man das Nachlasszeugnis, wenn der Verstorbene entweder gar kein Testament erstellt hatte oder wenn es zwar ein Testament gibt, darin aber kein Executor benannt ist (wie das bei deutschen Testamenten oft der Fall ist).
So sieht ein echter USA-Erbschein aus
Wenn Ihnen E-Mail-Betrüger in Ihrem Outlook-Postfach mal wieder einen Bären vom unbekannten Erbonkel aufbinden wollen, der Ihnen angeblich ein riesiges Vermögen in USA oder UK vermacht hat, dann schicken diese Online-Kriminellen meistens Fotos oder Scans von englischen oder amerikanischen Erbscheinen mit.
Bei den Betrugsversuchen sind diese angeblichen Erbscheine, die in Wahrheit am Computer der Betrüger frei erfunden wurden, dann meistens schrecklich bunt und mit allen möglichen Bändern, Siegeln und Wasserzeichen verziert (Beispiele für solche Betrugsmaschen hier). Offensichtlich arbeiten die Betrüger nach dem Motto viel hilft viel.
Alles Blödsinn! Wie in Deutschland auch, sind ausländische Erbscheine meist ganz schlichte Dokumente, oft nur schwarz-weiß, manchmal sogar auf Umweltschutzpapier gedruckt. Gerichte haben keine Farbdrucker!
Im USA-Bundesstaat Maryland sieht ein Erbschein (hier in Form eines Letter of Administration) zum Beispiel so aus. Den Bundesstaat Maryland hatte ich ja in diesem Post bereits gepriesen als bevorzugten Staat für die Abwicklung eines internationalen Erbfalls mit Vermögen in den USA, wobei natürlich in Amerika (anders als in Großbritannien) keine völlig Freiheit besteht, wo man den Erbscheinsantrag stellt. Die Nachlasszeugnisse in anderen Bundesstaaten sehen ähnlich aus, jedenfalls wird nirgendwo ein Farbspektakel veranstaltet.
In früheren Posts habe ich weitere Beispiele echter Erbscheine aus verschiedenen Ländern abgebildet, zum Beispiel Schweiz oder Isle of Man.
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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GermanCivilProcedure) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten und internationale Erbfälle.
Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk von US-amerikanischen Anwälten gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.
Bei einem Erbfall mit Nachlassvermögen in USA beraten wir deutsche Erben dabei, wie sie möglichst schnell und kostengünstig an die USA-Erbschaft gelangen, wie die Erbschaft in USA und Deutschland zu versteuern ist und welche Anwälte für Erbrecht im jeweiligen USA-Bundesstaat hinzugezogen werden müssen (Details). Mehr Infos zu Erbrecht, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer in USA hier :
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