Die Abwicklung von Erbfällen in Österreich läuft nach ganz anderen Regeln als in Deutschland
Während das deutsche Nachlassgericht (je nach Antrag) „nur“ einen Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt und die tatsächliche Abwicklung des Nachlasses dann den Erben bzw. dem Testamentsvollstrecker überlässt, übernimmt das Nachlassgericht in Österreich (korrekt bezeichnet als „Verlassenschaftsgericht“) eine viel aktivere Rolle. Dort nimmt ein österreichischer Notar in Funktion als sogenanter „Gerichtskommissär“ den Nachlass in Besitz und wickelt ihn ab, d.h. der Notar ermittelt das Nachlassverzeichnis, frägt bei den Banken die Kontostände ab, zahlt Steuern und Verbindlichkeiten und überträgt erst am Schluss die verbleibende Erbmasse an den order die Erben. In Österreich gibt es somit zwingend immer einen „staatlichen“ Nachlassabwickler oder zumindest Kontrolleur, ähnlich wie bei der Nachlassabwicklung in den meisten Bundesstaaten der USA (mehr hier).
Zwei Arten von Nachlassverfahren in Österreich
Je nach Sachverhaltskonstellation existieren in Österreich zwei verschiedene Verfahren: das ausführliche Verlassenschaftsverfahren (Verlassenschaftsabhandlung), bei dem das Gericht in Österreich eine eigene Entscheidung über die Berechtigten trifft, oder das verkürzte Ausfolgungsverfahren, bei dem das österreichische Gericht einen existierenden ausländischen Erbschein anerkennt und die Vermögenswerte in Österreich an die nach dem ausländischen nachlasszeugnis berechtigten Personen „ausfolgt“, also frei gibt. Die Details haben wir in diesen ausführlichen Beiträgen hier sowie auf dem Blog Rechtshaber.com beschrieben: Nachlassabwicklung in Österreich – Das Verlassenschaftsverfahren.
Beispiel eines Ausfolgungsbeschlusses in Österreich
In der Praxis sieht ein Beschluss des Verlassenschaftsgerichts in einem einfachen Fall so aus. Hier war der Erblasser ein Engländer, der in UK gelebt hatte und auch (nur) ein englisches Testament hinterließ. Er hatte aber ein Konto bei einer Bank in Wien. Mit diesem Beschluss werden die englischen Executors (Testamentsvollstrecker) nun berechtigt, auf diese Konto in Wien zuzugreifen, allerdings erst nach Abzug der Notargebühren, Gerichtskosten und des Übersetzungshonorars.
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Familien mit Auslandsvermögen sollten bei der Erstellung ihrer Testamente besonders sorgsam sein und die praktischen Folgen des Erbfalls aus Perspektive jedes Landes durchdenken, in dem die Familie Vermögen besitzt. Wir bieten unseren internationalen Mandanten hierfür seit Jahren Fragebögen und Checklisten. Wer sich bei der Testamentsgestaltung beraten lassen möchte, findet diese Mandantenfragebögen auf der Kanzleiwebsite in deutscher und englischer Fassung hier:
Weitere Informationen finden sich auch in unseren beiden Broschüren zum deutschen und internationalen Erbrecht:
Weitere Infos speziell zu deutsch-österreichischen sowie deutsch-britischen und deutsch-amerikanischen Erbfällen finden Sie hier:
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Die 2003 gegründete Anwaltskanzlei Graf & Partner ist spezialisiert auf die Beratung bei deutschen Erbfällen mit Bezug zu Österreich, der Schweiz sowie zu anglo-amerikanischen Jurisdiktionen (England, Schottland, USA, Kanada,Australien und Südafrika). Wir haben lange Jahre praktischer Erfahrung mit der Abwicklung deutsch-österreichischer und deutsch-schweizer Nachlassangelegenheiten sowie deutsch-britischer, deutsch-amerikanischer und deutsch-kanadischer Erbfälle und unterstützen die Erben, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter gerne.
Wir prüfen und strukturieren den Erbfall und dessen steuerliche Auswirkungen, organisieren die in den jeweiligen Ländern nötigen Maßnahmen, nehmen auf Wunsch Kontakt zu den Erbrechtsexperten im jeweiligen Ausland auf (von USA und England über Südafrika bis Australien), und koordinieren die Nachlassabwicklung. Dies vermeidet Doppelarbeit und beschleunigt den Zugriff auf das ausländische Erbe.
Falls Sie bei einem konkreten Erbfall rechtliche Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie deren Partneranwälte in Österreich, der Schweiz, England, Schottland und Irland gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwältin Katrin Groll undBernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), zentrale Rufnummer: 0941 463 7070.