„Settlement by Tomlin Order“ im englischen Zivilprozess
„OK, einigen wir auf Unentschieden“, schlägt der längst besiegte Ritter im Monty Pythons Klassiker „Die Ritter der Kokosnuss“ an Ende des Zweikampfes seinem Gegner vor. Im echten Leben sollte man mit einem Vergleichsangebot besser nicht so lange warten, bis einem die Gegenseite beide Arme und Beine abgeschlagen hat, vor allem nicht bei einem Zivilprozess in Großbritannien, bei dem die Kosten gut und gerne fünf bis zehnmal so hoch sind als in Deutschland.
Vergleiche vor englischen Gerichten
Wie schließen die Parteien eines englischen Zivilprozesses aber nun ganz praktisch einen Vergleich (Settlement), wenn sie sich einvernehmlich auf die Konditionen geeinigt haben?
In der Praxis geschieht das meist durch einen sogenannten „Tomlin Order“, also einen vom englischen Zivilgericht per Beschluss (Order) offiziell bestätigten (protokollierten) Vergleich, mit dem das laufenden Verfahren dauerhaft ausgesetzt wird („action is stayed“), wobei die Parteien aber aus dem gerichtlich bestätigten Vergleich vollstrecken können, ohne erneut vor Gericht ziehen zu müssen. Im Ergebnis also sehr ähnlich einem gerichtlich protokollierten Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO.
Formulierungsbeispiel „Tomlin Order“
Und so sieht ein Tomlin Order (als Unterfall eines englischen Settlement Agreements) in der Praxis aus:
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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Rechtsanwalt Schmeilzl ist Experte für deutsch-englisches sowie deutsch-amerikanisches Prozessrecht sowie Erbrecht und agiert auch in vielen Fällen als Nachlassabwickler (Executors & Administrators) für deutsch-britische oder deutsch-amerikanische Erbfälle.
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