Neues Design des Nachlasszeugnisses des Gerichts der Isle of Man
Lassen wir mal dahingestellt, ob die Flagge der (geografisch betrachtet) britischen Insel ISLE OF MAN deshalb als Logo drei sprintende Beine hat, weil man auf der Isle of Man so erfolgreich vor dem Finanzamt weglaufen kann. Jedenfalls haben verblüffend viele deutsche Erblasser ein Bankkonto oder sonstige Geldanlagen dort.
Im Erbfall gibt es für die Erben in Deutschland dann aber oft ein böses Erwachen. Denn natürlich müssen die deutschen Erben auch das auf der Isle of Man deponierte Vermögen in Deutschland versteuern. Zweitens – und das vergessen viele, die im Ausland Geld anlegen – benötigen die Erben ein eigenes Nachlasszeugnis (Grant) des High Court of Justice der Isle of Man. Dort gilt nämlich weder ein deutscher Erbschein, noch ein Europäisches Nachlasszeugnis, noch ein – und das verblüfft ebenfalls – englisches Nachlasszeugnis. Hatte der Erblasser also Konten in England und auf der Isle of Man, muss er zwei getrennte Erbscheine beantragen (und teuer bezahlen), denn die Isle of Man gehört zwar „irgendwie“ zu den britischen Inseln, sprechen natürlich English und verwenden als Währung das britische Pfund, sie gehören aber ausdrücklich nicht zum Vereinigten Königreich und haben ihr eigenes Rechtssystem. Die Isle of Man ist eine „self governing British Crown Dependency“, wie die Kanalinseln Jersey and Guernsey (zu diesen Channel Islands siehe hier). Wer es ganz genau wissen will, findet hier die Details zur Staatsverfassung.
Nachlassabwicklung auf der Isle of Man
Zurück zum Thema Erbschein. Die Erben müssen somit immer einen separaten Grant of Probate bzw. Letters of Administration beantragen, wenn Vermögen auf der Isle of Man existiert. Das kostet nicht wenig Gerichtsgebühren und ist mühsam, denn die formellen Anforderungen sind hoch. Und dann gibt es noch so lustige Gepflogenheiten, dass das Nachlassgericht der Isle of Man den Erbschein nicht ins Ausland schicken „darf“ (nun, sie tun es halt einfach nicht). Das bedeutet, man braucht schon deshalb entweder einen örtlichen Anwalt als Zustelladresse oder muss sich mit einem Workaround behelfen, den ich an dieser Stelle nicht verrate, sonst klappt es künftig nicht mehr.
Wie man einen echten Erbschein der Isle of Man von einer Fantasieurkunde unterscheidet, die ein Betrüger erstellt, habe ich in diesem Beitrag hier bereits erklärt. Da das Gericht seit damals das Design des Nachlasszeugnisses verändert hat, hier ein ganz frisches Beispiel eines echten IOM Erbscheins in der Variante Letters of Administration, mit Greifvögeln, Krone und den Beinen.
Weitere allgemeine Informationen zu Erbrecht, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer in Deutschland und England siehe:
- Erbrecht und Testament in England: die Basics
- Checkliste für Nachlassabwicklung in England & Wales
- Achtung: In Schottland gelten andere Regeln
- und in Irland sowieso
- Erbschaftssteuer in England: Steuersätze, Freibeträge, Anrechnung
- Anrechnung von Erbschaftssteuer zwischen Deutschland und England
- Was ist eine “Deed of Variation” im englischen Erbrecht?
- Erbfall in England: Wie beschränkt man die Haftung des Nachlassabwicklers?
- Haftungsfalle für Erbrechtsanwälte: In USA und GB gibt es keine transmortale Vollmacht
- Deutschland oder England: Wo muss das Erbe versteuert werden?
- Wer Bankkonten oder Depots in UK oder auf den Channel Islands erbt
- Der ganz normale Wahnsinn deutsch-britischer Erbfälle
- Internet-Betrugsmasche: ausländische Erbschaft
- Verwandter in England gestorben: Wie erfährt man, was im Testament steht?
Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Litigation) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Buckles Solicitors LLP gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.