Wie verhandelt man mit schottischen Geschäftspartnern?
Durch die Berichterstattung über Brexit wurde auch vielen Deutschen bewusst, dass Schottland zwar Teil des Vereinigten Königreichs ist, aber in vielen Dingen anders tickt als der größere Bruder England. Die politische Einstellung vieler Schotten und auch das – von Frankreich beeinflusste – schottische Rechtssystem unterscheiden sich erheblich.
Anderes Rechtssystem und eigene schottische Anwaltschaft
In der Praxis bedeutet dies für deutsche Firmen, die mit Partnern in Schottland Geschäftsbeziehungen haben oder aufbauen wollen, dass sie sich auf die Besonderheiten des Landes einstellen sollten. Es beginnt damit, dass man Schotten nicht Briten nennen sollte (obwohl es technisch richtig ist), und unter gar keinen Umständen darf man sie als Engländer bezeichnen.
Falls man bereits eine englische Anwaltskanzlei hat wird man mit dieser in Schottland nicht weit kommen. Manche Rechtsgebiete sind zwar vereinheitlicht, aber die anwaltlichen Gepflogenheiten, die juristische Terminologie und in vielen Bereichen auch tatsächlich das anwendbare Recht, sind unterschiedlich. Es gibt nur sehr wenige „grenzüberschreitende Anwaltskanzleien“, also Solicitor Offices, die Büros sowohl in England & Wales als auch in Schottland haben. Auch wir haben deshalb zwei verschiedene Partnerkanzleien für das Vereinigte Königreich, die englischen Anwälte Buckles Solicitors und die schottische Kanzlei Harper Macleod.
Sie sollten die Basics der Schottisch-Englischen Geschichte kennen
Es hilft beim Verständnis der schottischen National-Seele und dadurch beim Vermeiden von Fettnäpfchen in geschäftlichen wie privaten Beziehungen zu Schotten, wenn man sich die Grundzüge der gemeinsamen Geschichte aneignet. Warum und seit wann gibt es eigentlich das Vereinigte Königreich und woher kommen die Spannungen? Dazu müssen Sie nicht unbedingt einen dicken Geschichtswälzer lesen. Ein sehr gutes Video zu dem Thema finden Sie hier:
Mehr zum schottischen Recht in diesen Beiträgen auf unserem Blog.
Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischsprachigen Prozessabteilung (GP Litigation) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit sowie in Erbschaftsteuerfragen Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk in Europa sowie im außereuropäischen englischsprachigen Rechtsraum gerne zur Verfügung. In UK, Kanada sowie den meisten großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu Attorneys-at-Law in mittelgroßen Kanzleien.