Britische Anwälte verlieren wegen Brexit endgültig die Kammermitgliedschaft
„Irgendwann isch over“, sagte Wolfgang Schäuble vor einiger Zeit einmal in anderem Kontext. Für die englischen Anwaltskollegen (Solicitors, seltener auch Barrister), die vor Brexit in Deutschland als EUROPÄISCHE RECHTSANWÄLTE (REGISTERED EUROPEAN LAWYERS) zugelassen und unter dieser Berufsbezeichnung Mitglied einer deutschen Anwaltskammer waren, ist es spätestens jetzt so weit. Der Brexit hat harte Konsequenzen und die Anwaltskammern verschicken Bescheide über den Widerruf der Anwaltszulassung in Deutschland. Eigentlich war es den Beteiligten längst klar, dass dies so kommt, doch schockt es den einen oder anderen betroffenen englischen Kollegen dann doch, den Widerruf in knallhartem Juristendeutsch lesen zu müssen. Wie so ein Zulassungsbescheid formuliert ist und worauf er sich genau stützt, lesen Sie hier:
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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Rechtsanwalt Schmeilzl und sein Team von Prozessanwälten sind Experten für deutsch-englisches sowie deutsch-amerikanisches Recht. Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Partnerkanzlei gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England).
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