Eine weitere Glanzleistung der Royal Mail Ihrer Majestät!
Meine Mandanten fragen mich oft, ob es denn wirklich sein muss, dass wir Dokumente für satte 50 Euro per Kurier nach oder aus England versenden. Unser heutiger Posteingang liefert mal wieder ein schönes Beispiel dafür, warum das die bessere Wahl ist (hier noch weitere Gründe): Das Nachlassgericht London schickt uns endlich den vom Mandanten sehnlich erwarteten englischen Erbschein. Poststempel 11. Januar (zur Erinnerung, da war gerade David Bowie gestorben), Eingang bei uns am 4. Februar. Besonders lustig ist der Stempel: „Missent to Taipeh“. Der Erbschein machte also einen kurzen Abstecher in den fernen Osten. Sei ihm gegönnt, die Reise war für 1 Pfund und 20 Pence ja nicht teuer. Erinnert mich daran, dass ich Jules Verne’s „In 80 Tagen um die Welt“ mal wieder lesen sollte. Und nein, das ist keine absolute Ausnahme. Unter 10 Tagen Postlaufzeit trudelt aus UK selten etwas ein.
Zur Zustellung in Deutschland, insbesondere zur Frage, ob und welche Art Einschreiben sinnvoll sind, informieren diese Beiträge hier.
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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Lyndales gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England).