Gibt es faire Arbitration-Verfahren? Praxistips eines Arbitrators für britisch-deutsche Schiedsgerichtsverfahren

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, Master of Laws (Leicester, UK), deutscher Wirtschaftsanwalt für englischsprachige Schiedsgerichtsverfahren, erläutert die Vorteile und Risiken von Abitration-Klauseln in internationalen Verträgen

Bei internationalen Geschäftsbeziehungen vereinbaren die Unternehmen in ihren Kooperationsverträgen oft, etwaige spätere Rechtsstreitigkeiten im Wege einer Arbitration (also per Schiedsgerichtsverfahren) zu klären, statt vor den staatlichen Gerichten. Die Vorteile des Schiedsverfahrens in Wirtschaftssachen sind zum Beispiel:

  • die Parteien können die Verfahrensregeln selbst festlegen und die Schiedsrichter (Arbitrator) selbst benennen, also Vorsitzende und Beisitzer mit Branchenkenntnis wählen, meist Rechtsanwälte, Professoren und Richter (im Ruhestand), manchmal aber auch Ingenieure oder Betriebswirte, wenn es um technische oder wirtschaftliche Fragen geht; bei staatlichen Gerichten hat man keiner Einfluss darüber, wer den Fall entscheidet, ob dieser jung oder alt ist, gute Englischkenntnise hat oder etwas über die Branche weiß;
  • die Parteien können die Verfahrenssprache und den Ort der Verhandlungen selbst festlegen; besonders wichtig ist die Nicht-Öffentlichkeit von Arbitrationverfahren: während Gerichtsverfahren stets öffentlich sind, tagen Schiedsgerichte vertraulich in Konferenzräumen von Hotels oder Kanzleien, so dass Wettbewerber und Medien nichts über den Rechtsstreit oder gar sensible technische oder betriebliche Details erfahren;
  • es gibt nur eine Instanz, man kommt also schneller zu einem rechtskräftigen Ergebnis;
  • Schiedssprüche sind international leichter vollstreckbar als die Urteile staatlicher Gerichte (seltsam, aber es ist so).

Allerdings hat das Schiedsverfahren auch seine Tücken und Risiken:

  • die Verfahrensregeln sind meist eine Mischung diverser Prozessordnungen; wenn der Vorsitzende des Schiedsgerichts hier nicht von Anfang an für Klarheit sorgt, kann es – vor allem beim Thema Beweisführung – zu Missverständnissen und daraus resultierenden Streitigkeiten kommen, welche Verfahrensrechte die Parteien haben und wie zum Beispiel Zeugenbeweise geführt werden dürfen bzw. müssen (Stichwort: Cross-Examination ja oder nein? Pre-Trial Disclosure ja oder nein? etc); die Parteien und deren Anwälte kommen ja jeweils aus ihrer eigenen prozessualen Welt: für englische Prozessanwälte ist es zum Beispiel ganz selbstverständlich, dass „written witness statements“ eingereicht werden müssen und dürfen, für einen deutschen Rechtsanwalt ist das eher befremdlich, weil für ihn wiederum ganz selbstverständlich ist, dass ein Zeuge durch den Richter befragt wird; wenn der Vorsitzende des Schiedsgerichts nicht von Anfang an das Procedere vorgibt, eskaliert das Verfahren bereits an dieser Stelle;
  • auch beim materiellen Recht (also dem inhaltlich anwendbaren Recht, zum Beispiel deutsches BGB, HGB etc oder englisches Recht) stellen sich oft komplexe Fragen der Anwendbarkeit;
  • falls nicht ein Einzelschiedsrichter entscheidet, sondern ein (meist dreiköpfiges) Arbitration-Tribunal, dann sind die beiden Beisitzer in der Regel nicht wirklich neutral, da sie ja von der jeweiligen Partei bestellt wurden; im Schiedsgericht fehlt also – anders als beim staatlichen Gericht – einigen der Schiedsrichter oft die gewünschte Unabhängigkeit und Objektivität bei der Entscheidungsfindung;
  • Schiedsgerichte sind meist teurer als staatliche Gerichte.

Ob Arbitration besser ist als staatliche Gerichtsbarkeit kann man also nicht pauschal beantworten. Es kommt auf die Natur des Rechtsstreits ebenso an wie auf die Bedürfnisse der Parteien: Geht es im Rechtsstreit primär um rein rechtliche Fragen oder sind technische Sachfragen Kern des Disputs? Brauchen die Richter Fach- und Branchenkenntnisse oder kann auch ein Fachfremder das Problem leicht erfassen? Müssen im Fall eines Rechtsstreits sensible Informationen aus der Öffentlichkeit herausgehalten werden oder wäre es im Ernstfall nicht so schlimm, wenn sich die Unternehmen in einem öffentlichen Gerichtsverfahren wiederfinden, über das in den Medien berichtet wird?

Damit ein Arbitration-Verfahren gelingt, also von beiden Parteien am Ende als fair beurteilt wird, muss in jedem Fall der Vorsitzende des Schiedsgerichts von Anfang an ein strenges Regiment führen und bei den Parteien und deren anwaltlichen Vertretern klare Regeln vorgeben. Gerade am Anfang laufen nicht wenige Schiedsverfahren bereits aus dem Ruder, was zu dutzenden Verfahrensanträgen, langen Diskussionen über Prozessabläufe und Beweisaufnahmeregeln führt. Wenn das Arbitration-Tibunal dann noch in sich zerstritten ist und/oder Sprachprobleme hinzukommen, ist das Chaos perfekt. Erstaunlich häufig stellt sich heraus, dass Beteiligte eines Schiedsgerichtsverfahrens deutlich schlechter Englisch sprechen oder verstehen, als sie zuzugeben bereit sind. Bei diffizilen juristischen oder technischen Problemen, die schon in der Muttersprache nicht leicht zu vermitteln sind, reden alle Beteiligte dann häufig aneinander vorbei. Die Auswahl des Vorsitzenden des Schiedsgerichts ist deshalb von größter Bedeutung.

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Der deutsche Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl (geb. 1968) mit englischem Master of Laws Abschluss hat zwanzig Jahre praktische Erfahrung sowohl als Vorsitzender Richter von Schiedsgerichten als auch als anwaltlicher Parteivertreter in Schiedsgerichtsverfahren, sowohl bei institutionalisierten Dauerschiedsgerichten (Sportverbände, Wirtschaftsorganisationen), als auch bei Ad-Hoc-Schiedsgerichten. Er ist Managing Partner der 2003 gegründeten Kanzlei Graf & Partner und leitet deren Abteilung für anglo-deutsche Prozessführung (GP Chambers). Die Kanzlei ist spezialisiert auf grenzüberschreitende Rechtsfälle, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten. Verhandlungsführung in deutscher und englischer Sprache ist selbstverständliches Grundhandwerkszeug. Expertin für englisches Wirtschaftsrecht bei Graf & Partner ist die als UK Solicitor qualifizierte Kollegin Elissa Jelowicki, die bei der RAK München als Niedergelassene Europäische Rechtsanwältin registriert ist, also auch vor deutschen Gerichten auftreten darf. Wenn Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner gerne zur Verfügung.