Das englische Finanzamt (HMRC) hat auf der offiziellen Website GOV.UK eine hilfreiche Gesamtübersicht der Steuersätze und Freibeträge für alle Steuerarten in England, Schottland und Nordirland zusammengestellt, also Einkommensteuer (Income Tax, Self-Assessment), Lohnsteuer (Pay as You Earn, PAYE), Kapitalertragsteuer (Capital Gains Tax), Erbschaftsteuer (Inheritance Tax), Grunderwerbsteuer (Stamp Duty) u.a.m. Auch zu den Themen Arbeitgeberkosten in England, Sozialabgaben, Kinderfreibeträge etc. findet man auf dieser Website die aktuellsten Vorschriften.
Wer in England oder Schottland einen Steuerberater oder Steueranwalt (Chartered Accountant or Tax Lawyer) sucht, kann sich gerne für eine Empfehlung an uns wenden. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit diversen Steuerkanzleien zusammen, von Einzelkämpfer bis Big Four Accountancy Firm, und können einschätzen, welcher britische Tax Consultant für Ihren Bedarf am besten geeignet ist.
– – – –
Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Rechtsanwalt Schmeilzl und Solicitor Jelowicki sind Experten für deutsch-englisches sowie deutsch-amerikanisches Erbrecht und agieren auch in vielen Fällen als Nachlassabwickler (Executors & Administrators) für deutsch-britische oder deutsch-amerikanische Erbfälle.
Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Lyndales gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England).