Tipps für Rechtsstreitigkeiten zwischen deutschen und britischen Geschäftspartnern
Die deutschen Zivilprozessregeln unterscheiden sich fundamental von denen in England, Wales und Schottland. Ziemlich alles, was man als Prozessanwalt von zuhause kennt, gilt im anderen Land nicht. Das gilt für beide Seiten.
Trotzdem kommen Rechtsanwälte, egal ob Prozessanwälte, Wirtschaftsjuristen oder Syndikusanwälte (Inhouse Lawyer), meist nicht aus ihren nationalen Denkschablonen heraus. Das kann bei einem internationalen Wirtschaftsprozess (interational litigation) zu katastrophalen Fehlern führen, weil die Prozessanwälte im Heimatland ihre Mandanten nicht oder falsch auf den Zivilprozess im Ausland vorbereiten, was oft eine schlechte Prozessstrategie zur Folge hat.
Welche typischen Fehler britische Unternehmen oft begehen, die gegen ihre deutschen Vertragspartner in Deutschland klagen, beschreibe ich in der Broschüre „Civil Litigation in Germany„.
Die Denkweise des englischen Prozessgegners verstehen – und nutzen
Umgekehrt können deutsche Parteien eines internationalen Rechtsstreits diese Fehlvorstellungen der Briten zu ihrem Vorteil nutzen und die Briten – etwa bei der Beweisführung vor Gericht – ins offene Messer laufen lassen.
Wir, Graf & Partner, sind seit 2003 auf deutsch-britisches Recht spezialisiert, vor allem auf internationale Wirtschaftsprozesse zwischen deutschen und englischen Vertragspartnern. Wir kennen nicht nur das „eigene“ deutsche Recht, sondern aus 20 Jahren praktischer Erfahrung mit deutsch-britischen Zivilprozessen auch die Verfahrensnormen sowie – noch wichtiger – den Alltag vor englischen Gerichten.
Wenn sich ein Rechtsstreit mit einem britischen Geschäftspartner abzeichnet, bereiten Sie sich frühzeitig und strategisch darauf vor, was der englische Vertragspartner und seine englischen Rechtsanwälte voraussichtlich tun wird und durchkreuzen Sie diese Prozessstrategie konsequent von Anfang an. Gerade nach Brexit bestehen hier noch mehr Optionen als davor.
Wir beraten und vertreten Sie gerne in deutsch-britischen Wirtschaftsstreitigkeiten vor allen deutschen Gerichten. Und sollte der Gerichtsstand in England, Wales oder Schottland sein, können Sie auf die Prozessrechtsexperten unserer britischen Partnerkanzleien BUCKLES sowie HARPER MACLOAD vertrauen.
Track Record im anglo-deutschen Prozessrecht
Ein Beispiel für einen erfolgreich abgeschlossenen internationalen Wirtschaftsrechtsstreit über vier Instanzen und gut fünf Jahre war dieser Fall zwischen einem deutschen Anlagenbauer und der englischen Tochter eines Weltkonzerns: