Das gesetzliche Vorausvermächtnis für den überlebenden Ehegatten erhöht sich auf 322.000 Pfund
Laut offizieller englischer Statistik haben gut 60 Prozent der Briten KEIN Testament, lassen es also auf die Regeln der gesetzlichen Erbfolge ankommen. Prinzipiell ist diese gesetzliche Erbfolge nach dem Erbrecht von England und Wales bei verheirateten Paaren mit Kindern nicht grundsätzlich anders als in Deutschland: Der Ehegatte erbst die Hälfte, die andere Hälfte geht an das Kind oder (falls mehrere) die Kinder.
Einen gewichtigen Unterschied gibt es aber doch: Nach englischem Recht erhält der überlebende Ehepartner vor der 50/50-Verteilung der Erbmasse zunächst einmal ein gesetzliches Vorausvermächtnis. Bis zum 26. Juli 2023 Betrug dieses Vorausvermächtnis 270.000 Pfund. Nunmehr wurde es erhöht auf 322.000 Pfund.
Bei Familien mit „normalen“ Vermögensverhältnissen erbt somit der überlebende Ehegatte im Ergebnis doch erheblich mehr als „die Hälfte“, zumal die meisten Ehepartner in England ihr Familienhaus als joint tenants besitzen. Details zu joint tenancy hier:
Das bedeutet, dass der überlebende Ehegatte die Miteigentumshälfte des Verstorbenen sowieso und unabhängig vom Erbrecht erhält. Faktisch bekommt der länger lebende Ehepartner somit (wenn – wie meistens – joint tenancy greift), das Familienhaus plus 322.000 Pfund vorab. Nur die Erbmasse, die DANACH noch übrig bleibt, wird zwischen Ehepartner und Kindern hälftig geteilt.
Weitere Informationen zum englischen Erbrecht in diesen Beiträgen:
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