Die UK Limited Company: Vorteile für den Geschäftsführer?
Mit Startkapital von nur einem englischen Pfund jede Haftung beschränken und sich mit wehenden Fahnen risikolos ins Wirtschaftsleben stürzen! Das geht, meinen immer noch manche, ganz einfach mit einer englischen Limited Liability Company. Und in der Tat ist eine englische Limited schneller und billiger am Start als eine deutsche GmbH, wenn auch viele dabei die laufenden Kosten der Handelsregistermeldungen und der Steuerberatung ausblenden (Details zur Gründung einer englischen Limited hier). Was aber oft unterschätzt wird, sind die knallharten Pflichten, die der Geschäftsführer (Company Director) einer englischen Limited Company hat. Mit typisch britischem Pragmatismus werden jedem neuen Geschäftsführer einer Limited diese Pflichten schriftlich vor Augen geführt. Unmittelbar nach seiner Registeranmeldung als Director erhält man nämlich vom UK Companies House eine Infobroschüre der Regierungsbehörde „Department for Business Innovation and Skills“ zugeschickt, die den so simplen wie zutreffenden Titel „Director’s Duties“ trägt, also Pflichten eines Geschäftsführers: Download_Infoblatt_Directors_Duties_UK_Ltd
Ohne juristisches Geschwurbel wird einem Geschäftsführer da auf nur einer Seite in „plain English“ dargelegt, dass er ausschließlich die Interessen seiner Limited vertreten muss und sich nicht von fremden Interessen leiten lassen darf, vulgo: nicht als Strohmann eines Treugebers sklavisch dessen Weisungen befolgen darf. Interessant ist, dass die Broschüre gleich ganz oben in vierfacher Schriftgröße hervor hebt, dass jeder Director persönlich verantwortlich ist, auch wenn er Weisungen empfängt: „These duties still apply to you even if someone else tells you what to do“.
Scheinbar hat es sich herumgesprochen, dass so mancher Limited-Director nur als Strohmann agiert. Um ihm/ihr für spätere Haftungsprozesse diese Ausrede zu nehmen, hat er/sie eben innerhalb von sieben Tagen ab Bestellung zum Director dieses Infoblatt im Briefkasten.
Wer mit einer Limited Liability Company (als Vertragspartner, Mandant etc) zu tun hat und in kurzer Zeit abchecken möchte, ob es sich um eine seriöse Gesellschaft oder eine dubiose Klitsche handelt, findet hier praktische Tipps zu einem Limited-Schnellcheck.
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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert. Mitglied unserer Kanzlei ist die als UK Solicitor qualifizierte Kollegin Elissa Jelowicki, die bei der RAK München als Niedergelassene Europäische Rechtsanwältin registriert ist. Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Lyndales gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England).