Auswirkungen des Brexit für Rechtsanwälte in UK und Deutschland
Im aktuellen Newsletter der English Law Society weist deren Präsident Joe Egan darauf hin, dass ein Freihandelsabkommen (Free Trade Agreement, FTA) nicht automatisch die Dienstleistungsfreiheit umfasst. Englische Anwaltskanzleien, die innerhalb der EU Rechtsberatung erbringen, ohne eigene Niederlassungen auf dem Kontinent zu haben, werden langsam nervös. Wenn der künftige „Deal“ zwischen UK und der EU sich etwa am CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada orientiert, wird es für grenzüberschreitende Anwaltsdienstleistungen eng. Solche sind nämlich nicht umfasst. Englische Anwälte (Solicitors), die in der EU Rechtsberatung durchführen wollen, müssten sich dann in jedem einzelnen Land niederlassen und die nationalen Zulassungsvoraussetzungen für Anwälte erfüllen, also Prüfungen im nationalen recht ablegen. Weitere Details hierzu auch in den weiteren Artikeln der Law Society:
Mehr zum Brexit hier:
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Die “Brexit-Panik-Klauseln” der englischen Anwaltskanzleien
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Brexit und die Folgen für internationale Anwaltskanzleien
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Brexit-Fahrplan: Englischen Solicitors wird langsam mulmig
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Der Brexit und ich
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Gilt ein deutsches Testament in England? Auch nach Brexit?
Weitere Informationen zu deutsch-britischer Vertragsgestaltung, zu Rechtsstreitigkeiten mit Briten oder vor britischen Gerichten, zur englischen Zivilprozessordnung, Prozessführung und Zwangsvollstreckung in UK finden Sie in diesen Posts:
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