Gerichtsgebühr für englisches Nachlasszeugnis wird doch nicht erhöht
Englische Anwaltskanzleien, die auf Erbrecht und Erbscheinsanträge spezialisiert sind, hatten die letzten Wochen und Monate viel zu tun. Denn alle Mandanten wollten den englischen Erbscheinsantrag (Application for Grant of Probate) unbedingt noch vor Ende April einreichen. Warum? Ab Mai 2017 sollten die Gebühren für das Nachlasszeugnis (Probate Fees) in Großbritannien explodieren, um das bis zu 90fache der bisherigen Gebühren (mehr dazu hier).
Nun die Entwarnung: Es bleibt vorerst alles wie es war. Denn wegen der von Theresa May überraschend angeordneten Neuwahlen zum britischen Parlament ist nicht genug Zeit, die Gebührenerhöhung für das britische Erbscheinsverfahren noch in dieser Legislaturperiode in Gesetzesform zu gießen. Mehr dazu im Beitrag des Guardian hier. Ob das neue Parlament dieses Vorhaben wieder aufgreift, bleibt abzuwarten. Mit den Brexit-Verhandlungen haben die Briten wahrscheinlich erst mal andere Probleme. Zudem wurde die geplante Erhöhung von vielen scharf kritisiert, unter anderem auch von der englischen Anwaltskammer (The Law Society of England & Wales), siehe die Pressemitteilung hier.
Fazit: Viele Augenringe erzeugende Überstunden bei britischen Erbrechtsanwälten waren für die Katz.
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[…] Update 24.4.2017: Der Beitrag unten ist nicht mehr aktuell. Wegen der von Theresa May überraschend angesetzten Neuwahlen 2017 kommt es nun doch nicht zu der Erhöhung der Erbscheinsgebühren. Mehr dazu hier. […]