Wenn Amerikaner in Deutschland klagen wollen... ... haben diese meist völlig falsche Vorstellungen: Sie erwarten eine Jury von 12 Geschworenen, umfangreiche vorprozessuale "Depositions" (also Videovernehmungen der Prozessbeteiligten), den vorprozessualen Austausch von Dokumenten ("Discovery" und "Pre-Trial Disclosure") und flammende Eröffnungs- und Schlussplädoyers ("Opening and Closing Statements"). All das kennt die deutsche Zivilprozessordnung bekanntlich nicht. Der US-amerikanische Anwalt versteht die Welt nicht mehr und ist frustriert. Der Law-Blog GermanCivilProcedure.com hilft Auf Cross-Channel-Lawyers.de erklären wir britisches und US-amerikanisches…
Bernhard SchmeilzlOktober 31, 2018