Ehegatten stehen in England besser, Geschwister deutlich schlechter Wenn auf einen Erbfall (ganz oder teilweise) das englische Recht anwendbar ist und der Erblasser kein wirksames Testament hinterlassen hat, darf man nicht automatisch annehmen, dass die Verteilung des Erbes unter den gesetzlichen Erben genau so erfolgt wie in Deutschland. Das Ergebnis ist zwar manchmal ähnlich, aber selten identisch. In manchen Fällen hat sich das englische Recht auch ganz anders entschieden als das deutsche BGB, vor allem…
Bernhard SchmeilzlJuli 18, 2017