"Das englische Erbrecht kennt keinen Pflichtteilsanspruch!" Dieser Satz ist ebenso richtig wie falsch: Einen Pflichtteilsanspruch nach deutschem Verständnis, also als zwingende Mindestbeteiligung nächster Angehöriger am Nachlass des Verstorbenen, kennt das englische Recht tatsächlich nicht (anders als übrigens etliche US-Bundesstaaten, sog. "Elective Share"). Aber: Die Vorschriften des englischen "Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975" gewähren etlichen Personen die Möglichkeit, einen Anspruch gegen den Nachlass geltend zu machen (to make an application for financial provision…
Bernhard SchmeilzlMärz 5, 2018