Traditionell verwahren in Großbritannien oft Anwaltskanzleien (Solicitors) die Testamente, weil diese Solicitors das Testament in der Regel auch erstellt haben und darin sehr häufig auch als Executor benannt sind. Der Anwalt bzw. die Kanzlei benötigt das Originaltestament im Ernstfall also ohnehin, um das Nachlasszeugnis (Grant of Probate) zu beantragen. Allerdings ist nicht jede englische Anwaltskanzlei perfekt organisiert. Zudem kann der Anwalt (vor allem wenn es eine Einzelkanzlei oder kleine Sozietät ist) bei Eintritt des Erbfalls…
Bernhard SchmeilzlJanuar 25, 2018