Testamente auch nach dem Tod noch abändern? In England und USA oft kein Problem! Wenn ein deutscher Erbrechtsanwalt bei der Abwicklung englischer Nachlassfälle auf sein Rechtsgefühl vertraut, ist das der sicherste Weg in den Haftungsfall. Denn das nach den Prinzipien des deutschen BGB geschulte Judiz liegt in der anglo-amerikanischen Sphäre, zumindest im Erbrecht, fast immer komplett falsch. Dort gibt es weder Universalsukzession noch Direkterwerb. Auch das Prinzip, dass der Inhalt eines Testaments nach Eintritt des…
Bernhard SchmeilzlSeptember 20, 2017