Und wie beweist man dem englischen Nachlassgericht, dass ein wirksames deutsches Testament vorliegt? Das englische Recht verlangt für ein wirksames Testament die Unterschrift zweier Zeugen am Ende des Dokuments, direkt unter der Signatur des Testierenden selbst. In Schottland genügt ein Zeuge, dafür muss der Testatementsersteller (Testator) selbst nicht nur am Ende des Dokuments, sondern auf jeder einzelnen Seite unterschreiben. Deutsche Testamente erfüllen all diese Anforderungen nicht, egal ob eigenhändiges oder notarielles Testament. Das wäre ein…
Bernhard SchmeilzlOktober 28, 2016