Die Channel Islands lassen sich im Erbfall das Nachlasszeugnis teuer bezahlen Jersey und Guernsey, die Kanalinseln zwischen Frankreich und England, gehören zwar "irgendwie" zu den britischen Inseln (siehe hier), sind juristisch aber eigene Rechtsordnungen mit eigenen Nachlassgerichten. Besaß der Verstorbene Vermögen auf einer der Channel Islands, müssen die Erben daher ein eigenständiges Nachlasszeugnis beim Erbschaftsgericht in Jersey oder Guernsey beantragen, denn weder ein deutscher Erbschein, noch ein englischer Grant of Probate werden dort anerkannt (Details…
Bernhard SchmeilzlJuni 5, 2020