Mehr Kindesentziehungsfälle zwischen Deutschland und Großbritannien wegen Brexit Wenn ein Elternteil brutal Fakten schafft und sein Kind ohne Einwilligung des anderen Sorgeberechtigten ins Ausland bringt, nennen Juristen das "grenzüberschreitende Kindesentziehung", in Deutschland strafbar nach §235 StGB (Entziehung Minderjähriger). Das gleiche gilt, wenn der andere Sorgeberechtigte zwar zunächst einer Auslandsreise zugestimmt hat, etwa für einen Urlaub oder ein Schuljahr im Ausland, der ausländische Elternteil dann aber die geplante Rückreise verhindert, das Kind also entgegen der Absprache…
Bernhard SchmeilzlJuni 22, 2020