... wenn die Limited ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in Deutschland hat Ein Risiko, das deutschen Unternehmern, Gesellschaftern und Geschäftsführern oft nicht bewusst ist! Seit Brexit steht die englische Limited Company als Gesellschaftsform ohnehin nicht mehr als sinnvolle Option zur Verfügung, wenn deren Sitz in Deutschland sein soll, da sie dann schlicht nicht als Limited anerkannt wird. Das deutsche Handelsregister verweigert die Eintragung. Im Ernstfall wird eine solche englische Limited in Deutschland als Personengesellschaft angesehen und behandelt,…
Bernhard SchmeilzlJuni 7, 2024