Das englische Zwei-Zeugen-Testament
Was machen diese zwei „Witnesses“ eigentlich genau? Es ist verlockend, ein Testament zu fälschen und sich dadurch das gesamte Vermögen einer Person zu ergaunern. Der einfache Satz „Zu meinem Erben bestimme ich X“ genügt dafür. Um solche falschen Testamente zu verhindern, verlangen verschiedene Rechtsordnungen bestimmte Formerfordernisse, die erfüllt sein müssen, damit ein Testament wirksam ist. In Deutschland ist das die Vorschrift, dass ein Testament entweder vor dem Notar errichtet und von ihm beurkundet sein muss … Das englische Zwei-Zeugen-Testament weiterlesen
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