Den englischen Solicitors wird immer klarer vor Augen geführt, dass mit Wirksamwerden des Brexit die Dienstleistungsfreiheit (freedom to provide services) verloren gehen wird, insbesondere wenn es zum von Theresa May angestrebten „hard Brexit“ kommt. Ein aktueller Artikel des „Guardian“ (eine eher linke Tageszeitung) fasst die Probleme gut zusammen.
Viele englische Wirtschaftskanzleien beraten in EU-Mitgliedsstaaten, auch in Deutschland. Die altehrwürdige englische Law Society ruft nun sogar alle ihre Mitglieder dazu auf, Briefe an ihre MPs zu schreiben, also an die Parlamentsabgeordneten, um den Politikern klar zu machen, was ein Wegfall der Dienstleistungsfreihet für die englische Anwaltschaft bedeuten würde. Für die sonst eher zurückhaltend agierende Law Society ein erstaunlich offensiver Schritt, der zeigt, wie blank die Nerven bei den britischen Anwaltskollegen liegen. Hier zur Briefaktion.
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Weitere Informationen zu deutsch-britischer Vertragsgestaltung, zu Rechtsstreitigkeiten mit Briten oder vor britischen Gerichten, zur englischen Zivilprozessordnung, Prozessführung und Zwangsvollstreckung in UK finden Sie in diesen Posts:
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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Vertragsgestaltung, Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle.
Wir führen regelmäßig Intensivschulungen für Manager zum Thema englisches Vertragsrecht sowie zu den Rechten und Pflichten des Geschäftsführeres einer Limited Liability Company, sei es Gruppenseminare oder Einzelschulungen.
Falls Sie bei einer britisch-deutschen oder amerikanisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Lyndales gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner in Deutschland sind Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England) und Elissa Jelowicki, Solicitor.