In den USA sind viele Informationen „public record“
Deutsche Datenschützer bekommen in kürzester Zeit Schnappatmung, wenn man ihnen erklärt, welche Informationen in den USA „on public record“ sind, also für jedermann frei öffentlich zugänglich. Von Grundbucheinträgen, über Erbscheine und Testamente bis hin zu allem, was jemals Gegenstand eines Gerichtsverfahrens war. Es gibt Ausnahmen, aber das Grundprinzip ist, dass Amerikaner viel freizügiger mit Informationen umgehen, die ein Deutscher als höchst privat ansehen würde.
Für Personen, die in einem internationalen Erbfall unbekannte Erben in den USA suchen, ist das eine gute Nachricht. Geschickte Erbenermittler, das sind in den USA oft hierauf spezialisierte Private Investigators (Privatdetektive), recherchieren in wenigen Tagen viele sehr hilfreiche Dokumente.
Dabei muss man häufig um die Ecke denken und trickreich ermitteln, denn was die Amerikaner nicht haben, ist ein Einwohnermeldeamt nach deutscher Prägung.
Unsere Kanzlei arbeitet mit mehreren lizensierten Private Investigators zusammen, die auf Erbenermittlung, Nachlassabwicklung und Dokumentensuche spezialisiert sind. Deren Stundensätze liegen meist zwischen 140 und 200 US-Dollar, wobei Erbenermittler in USA oft auf Erfolgsbasis arbeiten und einen prozentualen Anteil am Nachlass berechnen (zwischen 15 und 25 Prozent).
Wer tatsächlich in den USA geerbt hat und den Nachlass in einem oder gar mehreren US-Bundesstaaten abwickeln muss, benötigt dazu in aller Regel die Unterstützung eines US-amerikanischen Anwalts vor Ort. Mehr zur Abwicklung deutsch-amerikanischer Erbschaften im folgenden Video und meinen weiteren Blog-Beiträgen in der Liste unter dem Video
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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GermanCivilProcedure) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk in Europa sowie im außereuropäischen englischsprachigen Rechtsraum gerne zur Verfügung. In UK, Kanada sowie den meisten großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu amerikanischen Attorneys-at-Law in mittelgroßen Kanzleien.
Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.