Praxis-Tipp für Nachlassabwickler und Erbrechtsanwälte
Manchmal finden die Erben oder Testamentsvollstrecker in den Nachlasspapieren Bankunterlagen aus früheren Jahren, aber keine aktuellen Kontoauszüge. Seien es Banken in Deutschland oder im Ausland (zum Beispiel Schweiz, Panama, Jersey, Isle of Man usw).
Die Erben fragen sich nun, ob es sich lohnt, in diesem Land einen Erbschein bzw. ein Nachlasszeugnis (Grant of Probate) zu beantragen. Denn ohne ein solches Nachlasszeugnis kommt man nicht an das Bankguthaben ran. Ein ausländischer Erbschein kostet allerdings erhebliche Anwalts- und Gerichtsgebühren. Es wäre daher betrüblich, wenn man das Erbscheins-Prozedere im Ausland durchläuft und Monate später feststellt, dass der Erblasser das Bankkonto noch zu Lebzeiten aufgelöst hat, der gesamt Erbscheinsaufwand also vergeblich war.
Banken berufen sich auf Verschwiegenheitspflicht (Bankgeheimnis)
Nun geben die Banken in aller Regel keine Auskunft darüber, ob ein Konto des Verstorbenen zum Todestag noch bestand oder nicht. In manchen Ländern (z.B. Panama) antworten Banken auf eine solche Anfrage noch nicht einmal, wenn man keinen nationalen Gerichtsbeschluss vorlegt. Noch weniger sagt einem die Bank, wie viel Guthaben auf dem Konto ist.
Wie findet man heraus, ob ein Konto noch existiert?
Nun gibt es einen einfachen Trick, wie man herausfindet, ob das Konto – zu dem man alte Kontoauszüge oder Schriftwechsel gefunden hat – aktuell noch besteht: Man zahlt einfach einen kleinen Betrag (zum Beispiel 10 Euro oder Dollar) auf das fragliche Konto ein, entweder per Überweisung oder – dann hat man die Auskunft sofort – per Bareinzahlung am Schalter. Nimmt die Bank die Überweisung oder Bareinzahlung an, hat man die Bestätigung, dass das Konto noch existiert. Ob und wie viel Guthaben auf dem Konto ist, weiß man dann zwar immer noch nicht, aber das Risiko, die Erbscheinskosten völlig vergeblich in den Sand zu setzen, ist zumindest geringer geworden.
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