Die „Isle of Man“ hat eigenständige Nachlassgerichte
Die Insel zwischen England und Irland ist zwar winzig, das dortige Nachlassgericht muss aber überproportional viele Erbscheine (genauer Nachlasszeugnisse) ausstellen. Denn bei den Banken und Fonds-Betreibern der Isle of Man legen viele internationale Kunden Geld an, auch erstaunliche viele deutsche Sparer. Oft vergessen diese Kunden, dass die Erben im Ernstfall nur Zugriff auf die Geldanlagen bekommen, nachdem sie einen „Grant of Probate“ beim Nachlassgericht der Isle of Man (präzise: High Court of Justice of the Isle of Man – Civil Division, Probate) erwirkt haben. Ein deutscher Erbschein ist auf der Isle of Man (ebenso wie in UK und Schottland) wertlos. Das war bereits vor dem Brexit so und wird auch so bleiben (da der United Kingdom die EU-Erbrechtsverordnung nie anerkannt hat). Unsere deutsch-britische Kanzlei vertritt regelmäßig die Erben solcher Sparer, die verdutzt bis verstört reagieren, wenn sie erfahren, dass sie – zusätzlich zum deutschen Erbschein – nun auch noch mehrere tausend Euro für Isle of Man Solicitors und das dortige Nachlassgericht ausgeben müssen, um Zugriff auf die Konten oder Aktien des Erblassers auf der Insel Man zu erlangen. Mehr zum Erbscheinsantrag in UK und den Kanalinseln hier.
Die Kosten für einen solchen Erbschein im Ausland sind wie gesagt erheblich.und das Verfahren dauert mindestens drei Monate, meistens eher sechs bis neun. Man sollte sich also gut überlegen, ob man eine solche Geldanlage seinen spätere Erben zuliebe nicht besser vor seinem Tod auflöst und das Investment nach Deutschland transferiert. Falls das Investment bislang nicht ordnungsgemäß versteuert wurde, sollten die Erben sofort aktiv werden und die Auslandskonten offen legen. Erfahren die Erben erst später von diesem Auslandskonten, muss auch der deutsche Erbscheinsantrag berichtigt werden, da sonst eine falsche eidesstattliche Versicherung im Raum steht.
Da auch viele Internet-Betrüger gerade mit der falschen Behauptung einer frei erfundenen Erbschaft auf der Isle of Man ihr Unwesen treiben, zeigen wir hier, wie ein echter Erbschein des Isle of Man Nachlassgerichts aussieht.
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Weitere allgemeine Informationen zu Erbrecht, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer in Deutschland und England siehe:
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- Achtung: In Schottland gelten andere Regeln
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- Erbschaftssteuer in England: Steuersätze, Freibeträge, Anrechnung
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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Litigation) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Buckles Solicitors LLP gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.
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