So sehen die neuen Nachlasszeugnisse in England und Wales aus
Das Erbscheinsverfahren (Probate) in England & Wales wurde 2019/2020 modernisiert, sowohl im technischen Ablauf, als auch bei der Optik der Erbscheine selbst. So wurde beispielsweise der formelle „Oath“ für die meisten britischen Erbfälle abgeschafft (Details hier). Es genügt nun eine einfache Erklärung des Antragstellers, dass der Inhalt des Erbscheinantrags (Probate Application) richtig und vollständig ist (Declaration of Truth).
Die Optik der Nachlasszeugnissse in England & Wales hat sich zum Jahreswechsel 2019/2020 ebenfalls geändert. Das bisherige reine Drucksiegel, das zwar edel wirkte, das man aber auf Kopien und Scans naturgemäß nicht sehen konnte, wurde durch ein silbrig-blaues 3D-Siegel am rechten unteren Rand des „Grant“ ersetzt. Hier das Infoblatt der englischen Gerichtsbehörde (HM Courts & Tribunal Service) zu den Änderungen im Erbscheinsverfahren:
Und so sieht ein neuer englischer Erbschein nun in voller Pracht aus. In diesem Beispiel aus unserer Kanzleipraxis handelt es sich um einen „Letter of Administration“, also um die Variante eines Nachlasszeugnisses auf Basis der gesetzlichen Erbfolge. Gibt es im konkreten Erbfall ein Testament, dann heißt das Nachlasszeugnis „Grant of Probate“. Ansonsten ist die Optik aber identisch.
Nach wie vor gilt: keine Farben, keine bunten Bändchen!
Im Hinblick auf die zahlreichen Internet-Betrüger, die gutgläubigen deutschen Opfern einen englischen Erbfall vorgaukeln wollen, gilt nach wie vor: Ein echter Erbschein ist schwarz-weiß! Je mehr farbige Stempel und Bändchen auf dem angeblichen Erbschein prangen, desto sicherer ist es ein Betrugsversuch. Hier meine beiden Videos zu englischen Nachlassfällen
und wie man echte Erbfälle von Humbug unterscheidet.
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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Rechtsanwalt Schmeilzl und sein Team sind Experten für deutsch-englisches sowie deutsch-amerikanisches Erbrecht und agieren auch in vielen Fällen als Nachlassabwickler (Executors & Administrators) für deutsch-britische oder deutsch-amerikanische Erbfälle.
Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Partnerkanzleien gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England).