Experten-Blog zum deutschen Zivilprozess in englischer Sprache

Wenn Amerikaner in Deutschland klagen wollen…

… haben diese meist völlig falsche Vorstellungen: Sie erwarten eine Jury von 12 Geschworenen, umfangreiche vorprozessuale „Depositions“ (also Videovernehmungen der Prozessbeteiligten), den vorprozessualen Austausch von Dokumenten („Discovery“ und „Pre-Trial Disclosure“) und flammende Eröffnungs- und Schlussplädoyers („Opening and Closing Statements“). All das kennt die deutsche Zivilprozessordnung bekanntlich nicht. Der US-amerikanische Anwalt versteht die Welt nicht mehr und ist frustriert.

Der Law-Blog GermanCivilProcedure.com hilft

Auf Cross-Channel-Lawyers.de erklären wir britisches und US-amerikanisches Recht in deutscher Sprache. Für Mandanten (und deren Prozessanwälte) aus englischsprachigen Rechtsordnungen, die sich dafür interessieren, wie ein Zivilverfahren in Deutschland abläuft und wie man einen Anspruch hier erfolgreich einklagt, hat Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, LL.M. (Leicester), einen neuen Anwalts-Blog erstellt:

Blog zur deutschen ZPO auf Englisch

Der Expertenblog zur Zivilprozessordnung in englischer Sprache

 

Britische und amerikanische Anwälte, die in einen deutschen Zivilprozess involviert sind, finden auf dem neuen Blog German Civil Procedure juristisch fundierte und trotzdem git verständliche Informationen rund um Litigation in Germany. Die Beiträge sind aus der Sicht des Prozessanwalts geschrieben, der schnelle Antworten auf konkrete Probleme sucht. Die Beiträge sind aus der Sicht des und für den Bedarf des englischsprachigen Prozessanwalts geschrieben, der schnelle Antworten auf konkrete Probleme sucht. Die Beiträge (Posts) sind in folgende Kategorien unterteilt:

Infos zu Prozessführung in USA und Großbritannien hier:

Was bedeuten „Discovery“ und „Deposition“ im USA-Zivilprozess? 

– Wie sieht eine Zivilklage in England aus?

UK Zivilprozessordnung und Expertengutachten in England

Anwaltliche Versicherung in UK” (solicitor’s undertaking)

Mandant lügt im Zivilprozess, Anwalt haftet: Harte ZPO-Regeln vor englischen Gerichten

Mal schnell Klage einreichen? Nicht in England

Wie im Hollywood-Spielfilm: “You have been served!” (Zustellung in UK und USA)

– Berufsrecht für US-amerikanische Rechtsanwälte

Sie wollen einen EU-Titel in Großbritannien vollstrecken? Wie gut sind Ihre Nerven?

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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Rechtsanwalt Schmeilzl und Solicitor Jelowicki sind Experten für deutsch-englisches sowie deutsch-amerikanisches Erbrecht und agieren auch in vielen Fällen als Nachlassabwickler (Executors & Administrators) für deutsch-britische oder deutsch-amerikanische Erbfälle.

Falls Sie bei einer britisch-deutschen oder amerikanisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Lyndales gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England).