Grenzüberschreitendes Anwaltsteam für M&A Deals in Großbritannien

Wer den Kauf eines Unternehmens in England plant, braucht britische Anwälte, die nicht nur über Transaktionserfahrung verfügen, sondern möglichst auch die Business-Mentalitäten und Erwartungshaltungen beider Seiten kennen.

Schon vor Brexit unterschied sich „the British way of doing business“ erheblich von der Herangehensweise deutscher Manager und Unternehmer. Nach Brexit sind die Gefahren, die andere Seite falsch zu verstehen, britische Befindlichkeiten (Empfindlichkeiten) zu verletzen oder in kulturelle Fallen zu tappen, nun noch größer, gerade zwischen Deutschen und Briten. Man sollte daher wissen, worauf man sich bei einem Cross Border M&A Deal einlässt.

Genau das ist die Stärke des deutsch-britischen Anwaltsteams von Graf|Partner in Deutschland und Buckles Solicitors in England. Ob grenzüberschreitende Unternehmenskäufe (Cross Border Business Transactions), Equity Beteiligungen, Investments oder Joint Ventures. Die deutschen und englischen Wirtschaftsanwälte der beiden Kanzleien kooperieren seit vielen Jahren und wissen deshalb genau, welche Erwartungshaltung die jeweils andere Seite hat und welche Unterschiede im Gesellschaftsrecht zwischen England und Wales einerseits und Deutschland andererseits bestehen.

Unternehmenskaufverträge in England

Und diese Unterschiede haben es in sich, sowohl rein rechtlich, als auch was die praktische Herangehensweise an einen solchen M&A Deal angeht. Wenn ein deutscher Share Deal Vertrag über GmbH-Anteile rund 15 bis 20 Seiten hat, können Sie in UK mit 100 Seiten rechnen. Ohne Anlagen.

Dazu kann es Ihnen passieren, dass die Begleitschreiben Ihrer eigenen Anwälte noch umfangreicher sind als das Vertragswerk selbst. Darin erklären Ihnen Ihre Anwälte dann vor allem, welche Risiken Sie eingehen, wenn Sie von der empfohlenen Standardformulierung abweichen.

Als deutscher Unternehmer oder deutscher Justiziar (In House Lawyer) verstrickt man sich da schnell in der unendlichen Papierflut und versteht oft nicht mehr, wozu das eigentlich alles nötig ist. Anders formuliert: man sollte seine eigenen endlichen Anwälte „unter Kontrolle“ halten und klar instruieren. Oft einfach auch mit der unmissverständlichen Aussage: „Mir ist das Risiko bewusst, ich gehe das jetzt ein.“

Unsere Partner in England kennen die deutsche Mentalität und sind auf solche „barschen Vorgaben“ gewöhnt. Im London Office unserer englischen Partneranwälte Buckles Solicitors, direkt an der Holborn Station, arbeiten im German Desk auch deutschsprachige Juristen. Dennoch laufen solche Transaktionen natürlich in englischer Sprache ab.

Firmen in Schottland kaufen?

Und wie sieht es jetzt im hohen Norden der britischen Inseln aus? Die Schotten sind ja erheblich EU-freundlicher als ihre Landsleute weiter südlich und damit auch für deutsch-schottische Kooperationen offen (Equity-Beteiligungen, Joint Ventures etc).

Aber Vorsicht: Für Unternehmenskäufe (M&A Deals) in Schottland gelten im Detail oft wieder andere Regeln. England und Schottland haben nämlich unterschiedliche Rechtsordnungen und getrennte Anwaltssysteme. Ein englischer Solicitor wird sich aus dem schottischen Recht raushalten und umgekehrt.

Deshalb haben wir als Graf|Partner für Rechtsfälle mit Bezug zu Schottland einen weiteren starken Partner, die schottische Anwaltskanzlei Harper Macleod LLP mit den Standorten Glasgow, Edinburgh, Inverness, Thurso, Lerwick und Elgin. Also faktisch überall, wo mehr als zehn Schotten versammelt sind. Just kidding!

Kontaktieren Sie den UK-German Desk

Wenn Sie einen deutsch-britischen Unternehmenskauf planen oder rechtliche Beratung im deutsch-englischen Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht oder Gesellschaftsrecht benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Per Mail unter info@grafpartner.com oder telefonisch unter +49 (0)941 463 7070.