Heirat, Ehevertrag, Scheidung, Adoption und Kindschaftsrecht in England
Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, Master of Laws (Leicester University), ist Autor des Länderberichts Familienrecht von England & Wales im BGB-Kommentar des Nomos-Verlags. Erhältlich im Buchhandel und im Nomos Online Shop hier.
Internationale Ehen sind seit vielen Jahren keine Seltenheit mehr. Heiraten deutsche und Briten, wird es juristisch besonders spannend, weil das kontinentale Familienrecht (Deutschland, Frankreich etc.) und das englische Familienrecht völlig verschiedene Rechtstraditionen kennen.
So werden in Großbritannien Eheverträge (Pre-Nups) bis heute nicht als rechtsverbindliche Verträge anerkannt, was für den wohlhabenderen Ehegatten bedeutet, dass er oder sie im Scheidungsfall damit rechnen muss, sein/ihr halbes Vermögen zu verlieren.
Auch bei Scheidungsrecht (bis 2022 galt sogar noch das Schuldprinzip!), Kindschaftsrecht, Adoptionsrecht und Namensrecht bestehen zwischen Deutschland und England teils verblüffende Unterschiede.
Rechtsanwalt Schmeilzl ist seit 2003 auf deutsch-britisches Recht spezialisiert, Schwerpunkte Erbrecht, Nachlassabwicklung, internationale Zivilprozesse und Familienrecht. Ein besonders wichtiges Thema für internationale Ehepaare oder Paare, die ins Ausland ziehen, ist die Frage nach einem Ehevertrag. Das Problem ist allerdings, dass ein in Deutschland abgeschlossener Ehevertrag im Common Law Ausland (Großbritannien, USA etc.) nicht unbedingt „hält“. Mehr dazu in diesem Video:
Zusammen mit den Familienrechtsexperten der Partnerkanzlei Buckles Solicitors berät die Kanzlei Graf & Partner in deutsch-britischen Familienrechtsangelegenheiten
Hier der Link zu den englischen Family Law Solicitors unserer Partnerkanzlei Buckles.
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Cross Channel Lawyers ist ein Netzwerk von Anwälten, die auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Rechtsfälle spezialisiert sind. Gegründet 2003 von Graf & Partner und deren Prozessrechtsabteilung. Die Familienrechtsabteilung berät internationale Paare – selbstverständlich auch LGBT-Paare – bei Fragen rund um die Themen Eheverträge und – wenn nötig – internationale Scheidung. Rechtsanwalt Schmeilzl verfasst den Länderbericht „Familienrecht England & Wales“ im BGB-Kommentar des NOMOS Verlags und ist ausgewiesener Fachmann insbesondere für die Themen deutsch-englischer Ehevertrag sowie deutsch-britische Scheidung.
Mehr zum englischen Familienrecht hier
Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Partnerkanzlei gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 463 7070.