Schottlands Rechtssystem unterscheidet sich stark vom englischen Recht

Es gibt daher keinen „British Solicitor“, sondern nur entweder einen englischen oder einen schottischen Solicitor. Wer daher in Schottland eine Immobilie kaufen, einen Vertrag abschließen oder ein Testament erstellen will, kommt mit seinem englischen Anwalt allein in der Regel nicht weiter. So sind im Erbrecht beispielsweise die formellen Anforderungen an ein Testament in England anders als in Schottland. Auch Nachlasszeugnisse heißen in England und Schottland unterschiedlich und werden auch unterschiedlich beantragt. Mehr dazu hier: Testament und Erbrecht in Schottland

Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist auf deutsch-britische Rechtsfälle spezialisiert. Das eingespielte Team deutscher Rechtsanwälte, britischer Solicitors und schottischer Advocates bearbeitet internationale Erbfälle, berät Unternehmer bei Vertragsgestaltung, Prozessen und im Gesellschaftsrecht, vertritt Privatklienten im Familienrecht und unterstützt bei Immobilienkauf in UK.

Unser Anwaltsnetzwerk in Schottland

Speziell in Schottland hat Graf & Partner feste Kooperationen mit Kanzleien in Edinburgh, Glasgow and Aberdeen. Graf & Partner-Rechtsanwältin Elissa Jelowicki hat selbst in Edinburgh Jura studiert und ist dort persönlich bestens vernetzt. Das spart Mandanten bares Geld, denn auch in Schottland ist der Anwaltsberuf unterteilt in Vertragsanwälte (Solicitors) und Prozessanwälte. Letztere heißen in Schottland Advocates, in England Barristers. Im schlechtesten Fall zahlt ein deutscher Mandant also seinen deutschen Rechtsanwalt, den schottischen Solicitor und – wenn der Fall zu Gericht geht – auch noch den schottischen Advocate. Hinzu kommen meist noch Kosten für Übersetzungen und Apostillen. Das kann teuer werden, wenn niemand darauf achtet, Doppelarbeit und Missverständnisse zwischen den verschiedenen Rechtsordnungen zu vermeiden. Genau hier liegt die Stärke des deutsch-schottischen Anwaltsteams: Man kennt und vertraut sich gegenseitig und weiß, was der jeweils andere Anwalt braucht, um den Fall zu lösen.

Weitere Infos speziell zu deutsch-britischen und deutsch-amerikanischen Erbfällen finden Sie hier:

Falls Sie bei einer deutsch-schottischen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen der deutsche Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, Master of Laws und die britische Rechtsanwältin (Solicitor) Elissa Jelowicki gerne zur Verfügung, per Telefon unter 0941 – 463 7070 oder per E-Mail an info (-at-) grafpartner.com