Chance für Berufseinsteiger mit Interesse am deutsch-britischen Recht
Seit 2003 spezialisieren wir uns auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Fälle: Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht. Unsere englische Partnerkanzlei Buckles Solicitors (90 Juristen an 4 Standorten in England sowie Auslandsbüros in Paris und Mailand) unterhält eine starke Familienrechtsabteilung mit internationaler Expertise. Seit vielen Jahren beraten unsere englischen Partner britisch-französische und britisch-italienische Familien.
Für den Aufbau eines German Desk suchen wir nun nach deutschen Referendaren (am Ende ihrer Ausbildung) oder anwaltlichen Berufseinsteigern mit guten Englischkenntnissen, Interesse am deutschen und internationalen Familienrecht und Bereitschaft zu längeren Auslandsaufenthalten (London, Nottingham, Peterborough). Wer den nötigen Drive mitbringt, kann perspektivisch auch die Zusatzqualifikation als englischer Solicitor erwerben.
Wer sich angesprochen fühlt, mailt gerne aussagekräftige Unterlagen in englischer Sprache an Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, Master of Laws (Leicester).
Rechtsanwalt Schmeilzl berät seit 2003 unter anderem in deutsch-britischen Familienrechtsfällen. Er verfasst den Länderbericht Familienrecht England & Wales im Dauner-Lieb Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nomos Verlag).