Nachlassverfahren im US-Bundestaat Maryland sind vergleichsweise schnell erledigt
Wer in den USA Vermögen besitzt, sollte sich frühzeitig darüber informieren, wie dieses Vermögen im Ernstfall auf die Erben übergeht. Ein überraschender Todesfall, etwa durch Autounfall, kann die nächsten Angehörigen sonst nämlich vor massive Probleme stellen. Für die Abwicklung der Erbschaft in den USA benötigen die Angehörigen bzw. die testamentarischen Erben nämlich den Erbschein eines US-amerikanischen Gerichts (Grant of Probate oder Letter of Administration); europäische Erbscheine sind in den USA nutzlos. Eine Ausnahme vom Erfordernis eines USA Grant gilt nur, wenn der Verstorbene bereits zu Lebzeiten Vorsorge für die Vermögensnachfolge in USA getroffen hat, etwa durch Bestimmung eines Designated Beneficiary oder durch einen Living Trust (mehr zu diesen Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge in USA hier).
Erbscheinsverfahren in USA sind unterschiedlich schnell und teuer
Das Erbrecht in den USA wird von den einzelnen Bundesstaaten geregelt und ist daher nicht einheitlich. Vor allem die Verfahrensvorschriften unterscheiden sich zum Teil erheblich. Die Spanne für eine typische Nachlassabwicklung in den USA liegt zwischen drei Monaten und zwei Jahren. Als besonders teuer und kompliziert gelten bei Nachlassverfahren in USA zum Beispiel Kalifornien und Florida, ausgerechnet zwei derjenigen US-Bundesstaaten, in denen viele Deutsche Ferienwohnungen besitzen. Wenn der Erblasser tatsächlich Immobilienvermögen in den USA hatte, kommt man um einen Erbschein in diesem Bundesstaat auch nicht herum, weil selbst innerhalb der USA die Erbscheine eines anderen Bundesstaates nicht automatisch anerkannt werden. Mehr zur Abwicklung von Erbschaften, die über mehrere US-Staaten verteilt sind, hier.
In anderen Fällen hat man durchaus Gestaltungsspielraum. Wenn es etwa um Bankkonten, Aktiendepots oder sonstiges bewegliches Vermögen in den USA geht, kann jemand, der seinen Hauptwohnsitz in Deutschland oder Österreich hat, das Bankkonto gezielt in einem bestimmten Bundesstaat eröffnen oder einen Dienstleister (z.B. Depotverwalter) bewusst danach auswählen, in welchem US-Bundesstaat dieser seinen Sitz hat. Wer beträchtliches Vermögen in den USA besitzt, kann auch über Verwaltungs- oder Holdinggesellschaften nachdenken.
Geheimtipp Maryland
Ein Bundesstaat, in dem Nachlassabwicklungen (Estate Administration) und Erbscheinsverfahren (Probate) in USA vergleichsweise unkompliziert und schnell vonstatten gehen, ist Maryland (MD), der kleine Staat zwischen Pennsylvania, Virginia und Washington, D.C. Das Nachlassgericht im US-Bundesstaat Maryland ist außergewöhnlich gut organisiert und betreibt eine übersichtliche Website mit allen Informationen zum Erbscheinsverfahren in Maryland, mit Ansprechpartnern pro County, Informationsbroschüren und Formularen zum Download sowie Übersichten zu Gerichtsgebühren und Erbschaftsteuern. Das Nachlassgericht heißt in Maryland übrigens nicht Probate Court (wie in den meisten Staaten der USA) oder Surrogate’s Court (wie etwa in New York), sondern „Office of the Register of Wills„, also „Testamentsregister-Amt“, wobei das „Register of Wills“ natürlich auch für diejenigen Erbfälle zuständigen sind, in denen kein „Will“ (Testament) existiert, also gesetzliche Erbfolge eintritt.
Auf der Website des zentralen Nachlassgerichts in Maryland kann man in der Rubrik „Estate Search“ auch zu laufenden Erbfällen in Maryland recherchieren, insbesondere zum Stand eines laufenden Erbscheinsverfahrens. Diese Erbscheinsverfahren sind, wie in USA bei Gerichtsverfahren generell üblich, für die Öffentlichkeit einsehbar (public record). Testamente sowie die gesamte Nachlassakte sind in den USA somit für jedermann einsehbar, ohne dass der Interessent irgend ein berechtigtes Interesse nachweisen muss. Reine Neugierde genügt. Für deutsche Erbrechtsanwälte eine etwas gewöhnungsbedürftige Vorstellung.
Wie findet man einen Anwalt für Erbrecht in den USA?
Ein weiterer Vorteil kleiner Bundestaaten in USA ist, dass die dortigen Anwaltskanzleien oft über Anwälte für Erbrecht verfügen, die in mehreren Bundesstaaten zugelassen sind, also grenzüberschreitend arbeiten. Ein und dieselbe US-Anwaltskanzlei kann somit in einem Erbfall den Nachlass in mehreren benachbarten Staaten abwickeln, etwa Maryland, Pennsylvania, Virginia und Washington, D.C. Erbrechtsanwälte in großen USA-Bundesstaaten wie Kalifornien oder New York sind dagegen meist nur auf ihren eigenen Staat spezialisiert.
Bei einem Erbfall mit Nachlassvermögen in USA beraten wir deutsche Erben dabei, wie sie möglichst schnell und kostengünstig an die USA-Erbschaft gelangen, wie die Erbschaft in USA und Deutschland zu versteuern ist und welche Anwälte für Erbrecht im jeweiligen USA-Bundesstaat hinzugezogen werden müssen (Details). Mehr Infos zu Erbrecht, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer in USA hier:
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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GermanCivilProcedure) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk von US-amerikanischen Anwälten gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.
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