Kann man als Deutscher oder Österreicher problemlos ein Haus oder eine Wohnung in Amerika kaufen?
In fast allen Bundesstaaten der USA finden sich Regelungen, die das Recht eines Ausländers oder einer ausländischen Gesellschaft einschränken, ein Recht an einem Grundstück in den USA zu erwerben.
Vorab: Diese ausländerrechtlichen Beschränkungen gelten jedenfalls für Nichtinhaber der amerikanischen Staatsbürgerschaft, eines dauerhaften Visums oder einer Greencard (Non-Permanents) und einer amerikanischen Sozialversicherungsnummer (Social Security Number).
Besonders relevant: Beschränkungen, die das Recht zum Erwerb vom ausländerrechtlichen Status in den USA abhängig machen. Grundsätzlich hat der Kauf einer Immobilie oder eines Grundstückes per se keine Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht in den USA. Der frischgebackene Eigentümer mit deutscher Staatangehörigkeit unterliegt weiterhin den Bestimmungen des Touristen-Visums, Details siehe hier.
Ergo: Ein Aufenthalt in den USA als Tourist ist mit oder ohne Immobilieneigentum maximal drei Monate am Stück möglich. Nichtsdestotrotz wird in manchen US-Bundesstaaten verlangt, dass jeder ausländische Käufer – innerhalb eines bestimmten Zeitraums – die amerikanische Staatsbürgerschaft anzunehmen hat, andernfalls fällt das Recht am Haus oder am Grundstück dem Staat anheim. Einige Einzelstaaten setzen sogar die Begründung eines ständigen Wohnsitzes innerhalb der USA voraus. Zu beachten ist aber unbedingt, dass dies den Aufenthaltsbeschränkungen vieler Visa-Typen zuwiderläuft.
Beschränkt ist zum Teil auch der Erwerb landwirtschaftlich genutzter Flächen und unerschlossener Gebiete. So dürfen Ausländer und ausländische Gesellschaften bestimmte Agrarflächen oder Gebiete, in denen Rohstoffvorkommen zumindest vermutet wird, nur bis zu einer maximalen Obergrenze erwerben. Einige US-Bundesstaaten sehen dabei ausländerrechtliche Beschränkungen im Hinblick auf die Größe der Fläche oder die Dauer des Eigentums vor. Sinn und Zweck dieser Beschränkung ist, dass überwiegend die US-Amerikaner weiterhin über Grundnahrungsmittel und Rohstoffe verfügen können.
Bei der Finanzierung des Kaufpreises werden Deutsche in der Regel von US-Banken nicht besser oder schlechter gestellt als Einheimische. Allerdings ist es ratsam, viel Geduld, Geschick und Ausdauer mitzubringen – denn der Finanzierungsprozess ist bei ausländischen Käufern zum Teil langwieriger als bei US-Bürgern. Gründe dafür sind u.a., dass die Dokumente und Finanznachweise, welche die Banken als Grundlage ihrer Bewertung des Finanzrisikos verlangen, in einer anderen Sprache und meist in einem unbekannten Format gehalten sind, sich auf einer anderen Art der Berechnung begründen oder dem deutschen Käufer notwendige Dokumente (nach amerikanischen Standards) fehlen.
Gut zu wissen: Es kann vorkommen, dass die US-Banken von ausländischen Käufern einer Immobilie für die Zusage einer Hypothek einen höheren Eigenkapitalanteil verlangen als von Daueraufenthaltsberechtigten oder amerikanischen Staatsbürgern, die in den USA ein Einkommen erzielen und eine Social Security Number haben.
Beschränkungen hinsichtlich der Grundsteuer: Sollten Sie sich entschließen, ein Recht an einem Grundstück zu erwerben, ist es empfehlenswert, sich mit den Beschränkungen im Steuerbereich vertraut zu machen. Insbesondere im Rahmen der Grundsteuer (Property Tax) wird in den USA – zumindest mittelbar – zwischen Einheimischen und Ausländern unterschieden. Zunächst gibt es keinen Einheitswert: Der Wert einer amerikanischen Immobilie wird jährlich durch Verkäufe des Vorjahres festgesetzt. Der aktuelle Schätzwert des Immobilienobjekts dient dann der Berechnung der Grundsteuer. Diese liegt regelmäßig zwischen 1-2% des festgesetzten Wertes. Zwar ist die Grundsteuer für amerikanische Staatsbürger und Ausländer gleich – allerdings können Amerikaner sog. Homestead anmelden, wenn die besteuerte Immobilie den Erstwohnsitz darstellt. Diese Homestead Exemption „friert“ den Wert der Immobilie ein und die Grundsteuer kann maximal 3% hochgehen – und das auch dann, wenn die Immobilie beispielsweise eine Wertsteigerung von 50% hat.
Neben der Property Tax sind weitere steuerliche Aspekte im Immobilienbereich nicht zu vergessen: Die Einkommensteuer bei gewerblicher Nutzung der Immobilie durch Verpachtung oder Vermietung, die Erbschaftsteuer im Todesfall des Eigentümers einer Immobilie in den USA, die Schenkungsteuer oder die Kapitalertragsteuer (Capital Gains Tax) beim Verkauf einer Immobilie.
Falls Sie ein Rechtsproblem in Amerika haben und einen Attorney at Law benötigen, fragen Sie uns gerne.
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Das anglo-deutsche Anwaltsteam der Kanzlei Graf & Partner löst seit 2003 deutsch-britische und deutsch-amerikanische Rechtsfragen. Die Prozessabteilung GP Chambers berät und vertritt deutsche, britische und US-amerikanische Unternehmen in Arbitrationverfahren wie in Gerichtsprozessen.
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