Profis für deutsch-britische Eheverträge (Pre-Nuptials), Scheidungen und internationale Kindschaftssachen
Die Familienrechtsabteilung unserer englischen Partnerkanzlei BUCKLES Solicitors hat sich über die letzten Jahre stetig verstärkt und hat Experten für internationale Scheidungen und grenzüberschreitende Kindschaftssachen im Team.
Der deutsche Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist Experte für deutsch-englisches Recht und verfasst unter anderem den Länderbericht „Familienrecht England & Wales“ im BGB-Kommentar des NOMOS Verlags. Er ist ausgewiesener Fachmann insbesondere für die Themen deutsch-englischer Ehevertrag sowie deutsch-britische Scheidung.
London ist ein beliebter Gerichtsstand für Ehescheidungen und wird sogar oft als „Divorce Capital of the World“ bezeichnet (Scheidungshauptstadt der Welt). Das gilt vor allem für Prominentenpaare (siehe hier). Aber auch für Nichtmillionäre kann ein Ehevertrag, eine Unterhaltsvereinbarung oder eine Scheidung nach englischem Familienrecht attraktiver sein als nach deutschen Regeln.
Wer als Deutsche(r) mit einem britischen Partner verheiratet ist, sollte sich – spätestens wenn die Ehe ernsthaft zu kriseln beginnt – mit den Unterschieden zwischen dem englischen und deutschen Scheidungsrecht vertraut machen und vielleicht selbst aktiv die Weichen Stellen, ob das Scheidungsverfahren in UK oder besser in Deutschland vor das Familiengericht gebracht werden soll. Das gilt auch für deutsch-deutsche Ehepaare, die in England leben.
Es muss aber nicht immer gleich der Ernstfall Scheidung sein. Deutsch-britische Ehepaare sollten vielmehr bereits in guten Zeiten über einen Ehevertrag nachdenken, der sowohl aus deutscher wie auch aus englischer Perspektive fair ist und einer späteren Prüfung durch die Gerichte stand hält, auf beiden Seiten des Ärmelkanals.
Weitere Informationen zum deutsch-britischen Familien- und Scheidungsrecht finden Sie in diesen Beiträgen:
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Cross Channel Lawyers ist ein Law Blog der Kanzlei Graf & Partner, erfahrene Anwälte, die auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Rechtsfälle spezialisiert sind, gegründet 2003. Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors unserer Partnerkanzlei gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.