Provision der Immobilienmakler in England meist unter 1,5 Prozent
Briten mieten nicht, sie kaufen. Für eine durchschnittliche englische Familie ist es völlig normal, im Leben zwei bis viel Mal eine Immobilie zu erwerben. Man steigt auf der sogenannten „Immobilienleiter“ (property ladder) nach oben, kauft also im Lauf der Karriere immer größere Immobilien. Am Lebensende verkleinert man sich dann gegebenenfalls wieder. Deshalb ist der Immobilienmarkt in UK erheblich lebendiger als in Deutschland, wo man sich in aller Regel einmal für ein Familienhaus entscheidet und das dann auch bis zum Lebensende behält (und abbezahlt).
Was kosten Makler in England?
Obwohl die allgemeinen Lebenshaltungskosten in Großbritannien höher sind in als Deutschland und die Immobilien, vor allem natürlich im Großraum London und anderen britischen Ballungsräumen, absurd hoch sind, gibt es bei den Anwaltskosten (Solicitor Fees) und den Provisionen der Immobilienmakler (Estate Agent Commission) positive Überraschungen.
Die Maklerprovisionen liegen nämlich meist bei 1,5% (inklusive englischer Umsatzsteuer von 20%) oder sogar darunter, also vergleichsweise niedriger als die Maklerkosten in Deutschland.
Laut Statistik liegt die durchschnittliche Maklerprovision in England bei 1,42% inklusive Umsatzsteuer (VAT) berechnet vom Verkaufspreis (final selling price). Nach den 2016 in Kraft getretenen Regeln des Property Ombudsman, müssen englische Immobilienmakler die Provision inklusive Umsatzsteuer angeben.
Die genaue Höhe der Provision ist natürlich Verhandlungssache. Sie geht in der Praxis von 1% bei sehr begehrten Immobilien bis zu 3,5%. Ein entscheidendes Kriterium für den Makler ist, ob er einen Alleinauftrag erhält oder ob mehrere Makler parallel das Objekt vermarkten.
Weitere Informationen zum Immobilienkauf in England in diesen Beiträgen hier.
Falls Sie rechtliche Unterstützung bei einer konkreten Immobilientransaktion in Großbritannien oder in den USA (dort gelten wieder andere Regeln) benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Partnerkanzlei Buckles LLP gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.
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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Litigation) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische sowie deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Das Experten-Team deutscher und englischer Anwälte und Steuerberater regelt internationale Erbfälle und wickelt Nachlässe für die Erben in Deutschland, USA, England und anderen Common Law Rechtsordnungen ab.