Manager-Schulung: Rechte & Pflichten des Directors einer UK-Limited

Eintägiger Intensiv-Workshop für Manager, die Geschäftsführer einer englischen Limited werden sollen.

Schulung durch Experten für englisches Gesellschaftsrecht

Wer Geschäftsführer (Director) einer Limited Liability Company nach englischem Recht wird, sollte sich vorher intensiv mit seinen Rechten und vor allem seinen gesetzlichen und steuerlichen Pflichten vertraut machen. Wie häufig im englisch-deutschen Recht sind die Kulturen extrem unterschiedlich. Während zum Beispiel nach deutschem GmbH-Recht das Thema Mindestkapitalerhaltung im Vordergrund steht, ist das in UK nicht relevant. Dort ist vielmehr das Verhältnis Shareholder, Board und Director konflikt- und haftungsträchtig. Aber natürlich auch die Pflicht, eine Überschuldung zu vermeiden bzw. sofort zu agieren. Es kann daher sogar gefährlich sein, wenn jemand bereits langjährige Erfahrung als Geschäftsführer einer deutschen GmbH hat, weil er dann vielleicht zu sehr auf das deutsche Gesellschaftsrecht gepolt ist.

Unsere deutsch-britische Wirtschaftskanzlei führt regelmäßig Intensivschulungen für Manager zu diesem Thema durch, sei es Gruppenseminare oder Einzelschulungen. Inbegriffen ist ein ausführlicher Leitfaden (Memorandum) zu den Rechten und Pflichten eines UK Limited Directors. In diesem Crash-Kurs „Geschäftsführung der UK Limited Liability Company“ werden insbesondere auch die Unterschiede zum deutschen GmbH-Recht herausgearbeitet. Die Referenten zum englischen Recht sind britisch-kanadisch-deutsche Anwältin (Solicitor) Elissa Jelowicki sowie der deutsch-englische Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl. Sollten nach der eintägigen Schulung noch Fragen offen bleiben, so beantworten wir diese gerne  im Nachgang ohne zusätzliche Kosten.

Weitere Informationen zum Thema englische Limited Liability Company finden Sie hier:

Wie gründet man eine englische Limited?

Woran erkennt man, ob eine englische Limited seriös ist?

Bringt eine UK Limited Steuervorteile?

Wie überträgt man Limited-Geschäftsanteile?

Alle Pflichten eines Limited-Geschäftsführers auf einem Blatt

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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk gerne zur Verfügung. In den meisten großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu Attorneys-at-Law in mittelgroßen Kanzleien. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.

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