Eine Scheidung in England kostet den reicheren Partner die Hälfte des gesamten Vermögens
Warum das so ist und weshalb auch ein deutscher notarieller Ehevertrag einen Fussballprofi, Tennisspieler, Schauspieler, Popsänger oder ein Top-Model nicht davor schützt, erkläre ich ausführlich in diesem Video:
Die juristischen Buzzwords des englischen Familienrechts sind „equal split„,(hälftige Teilung), „clean break“ (sofortige endgültige Verteilung statt langjähriger nachehelicher Unterhalt) und „redestribution of property“ (Vermögensumverteilung nach Gutdünken des englischen Scheidungsrichters).
Anders als nach deutschem Recht, wird in England nicht nur der Zugewinn während der Ehe ausgeglichen, sondern – zumindest als Grundprinzip – das gesamte Vermögen, zum Beispiel auch das von den Eltern ererbte Vermögen oder Geschäftsanteile am Familienunternehmen in Deutschland. So erklären sich Schlagzeilen, wie die in der WELT vom 7.12.2014 „Warum Frauen sich in London scheiden lassen sollten.“ Wobei es weniger auf die Unterscheidung Mann/Frau ankommt, sondern auf die Unterscheidung reich/arm. Wie das Radmacher-Urteil des englischen Supreme Court gezeigt hat, würden englische Familiengericht nämlich durchaus auch dem Mann einen hohen Vermögensausgleich zusprechen, wenn die Frau der wohlhabendere Ehepartner ist.
Ein deutscher Ehevertrag hilft hier wenig
Deutsch-britische Ehepaare, aber auch rein deutsche Paare, die (vielleicht) nach England ziehen, denen das nicht gefällt, können von diesen Prinzipien des englischen Scheidungsrechts gar nicht so einfach abweichen, denn Eheverträge werden in England nicht als verbindlich anerkannt. „Normale“ deutsche Eheverträge schon gar nicht, weil diese meist das Kriterium der vollen Offenlegung der Finanzen (full financial disclosure) nicht erfüllen.
Was man als deutscher Promi oder sonstiger wohlhabender Heiratswilliger tun kann, um das Schlimmste zu vermeiden, erkläre ich im obigen Video sowie in weiteren Beiträgen auf diesem Blog. Mehr zum englischen Familienrecht hier
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Cross Channel Lawyers ist ein Netzwerk von Anwälten, die auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Rechtsfälle spezialisiert sind. Gegründet 2003 von Graf & Partner und deren Prozessrechtsabteilung. Die Familienrechtsabteilung berät internationale Paare – selbstverständlich auch LGBT-Paare – bei Fragen rund um die Themen Eheverträge und – wenn nötig – internationale Scheidung. Rechtsanwalt Schmeilzl verfasst den Länderbericht „Familienrecht England & Wales“ im BGB-Kommentar des NOMOS Verlags und ist ausgewiesener Fachmann insbesondere für die Themen deutsch-englischer Ehevertrag sowie deutsch-britische Scheidung.
Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Partnerkanzlei gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 463 7070.