Rechtsanwalt, Immobilienmakler und Finanzberater in einem. Kein Problem?

Kann ein Rechtsanwalt gleichzeitig Immobilienmakler sein?

Eine Nebentätigkeit als Immobilien- oder Finanzmakler erlaubt in Deutschland bekanntlich das anwaltliche Berufsrecht nicht. Konkret regelt § 14 Abs. 2 Nr.8 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO):

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu widerrufen,(…) 8. wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist oder das Vertrauen in seine Unabhängigkeit gefährden kann; dies gilt nicht, wenn der Widerruf für ihn eine unzumutbare Härte bedeuten würde;

Anwaltskammern und Anwaltsgerichtshof betrachten eine Maklertätigkeit als unvereinbar mit dem Anwaltsberuf, weil das Provisionsinteresse (Courtageinteresse) die anwaltliche unabhängigkeit gefährdet. Zumindest wenn die Maklertätigkeit auf Dauer angelegt ist, vom Anwalt also ständig ausgeübt wird; als Gelegenheitsmakler darf sich ein Rechtsanwalt betätigen (BGH, Urteil v. 31.10.1991, IX ZR 303/90, NJW 1992, 681).

Andere Länder, anderes Anwaltsberufsrecht

So das Berufsbild eines Rechtsanwalts in Deutschland. Zwingend ist diese Sichtweise aber ganz und gar nicht. Andere Rechtsordnungen kommen genau zum gegenteiligen Schluss: In Schottland ist fast jede Anwaltskanzlei (Solicitor Firm) gleichzeitig auch ein Immobilienmaklerbüro (Real Estate Agent) und zwar nicht nur kleine Law Firms (Beispiel hier), sondern auch die Big Player wie etwa Blackadders, die mit dem Slogan „Solicitors, Property & Wealth Management Scotland“ werben. Auf der Kanzleiwebsite findet man somit nicht nur den Anwalt seines Vertrauens, sondern kann auch nach seiner Traumimmobilie suchen. Für einen Deutschen auf den ersten Blick etwas befremdlich, aber die Überlegung in Schottland ist offenbar genau entgegengesetzt.zur deutschen Sichtweise: Gerade weil es sich beim Immobilienkauf um eine bedeutsame und risikoträchtige Transaktion handelt, soll das nicht „irgendein Makler“ machen, sondern ein vertrauenswürdiger Solicitor, der auch der Überwachung durch die Anwaltskammer (Solicitor Regulation Authority) unterliegt.

Einen Mittelweg gegen die meisten Law Firms in England. Zwar ist auch dort eine gemischte Anwalts- und Makler-Praxis prinzipiell erlaubt (siehe zum Beispiel hier). Dennoch findet man diese in England & Wales viel seltener als in Schottland. Englische Solicitor Firms trennen Anwaltstätigkeit und Immobilienvermittlung meist, d.h. viele englische Solicitor Firms gründen ähnlich lautende Schwesterfirmen, die als Maklerbüro arbeiten, zum Teil in den selben Büroräumen wie die Anwaltskanzlei.

In den USA ist kompliziert, da die Bundesstaaten ihre eigenen anwaltlichen Berufsregeln haben. Tendenziell sehen die US-amerikanischen Anwaltskammern die Tätigkeit eines Attorney at Law als Immobilienmakler ähnlich skeptisch wie die deutschen Anwaltskammern. Hier einige Hintergrundinfos zum diesbezüglichen Anwaltsberufsrecht im Bundesstaat New York.

Weitere Informationen zum Immobilienerwerb in England, Schottland und den USA finden Sie in den Beiträgen:

Immobilienkauf in England: Tipps für die Praxis

Wer schon hat, dem wird gegeben (Was ist Joint Tenancy?)

Strandhaus in Malibu?

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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk gerne zur Verfügung. In den meisten großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu Attorneys-at-Law in mittelgroßen Kanzleien. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.

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