So sieht ein echter irischer Erbschein aus

Beispiel für ein Nachlasszeugnis der Republik Irland

Die Republik Irland bleibt trotz Brexit in der EU und ist sogar Mitglied der Euro-Zone. Dennoch ist das irische Erbrecht sowie das irische Nachlassverfahren dem englischen Recht näher als dem deutschen. Auch in Irland steht der Executor bei der Nachlassabwicklung im Vordergrund, nicht der Erbe. Deshalb hat auch die Republik Irland die EU-Erbrechtsverordnung (EU SUccession Regulation) NICHT akzeptiert, weshalb ein EU-Nachlasszeugnis für Irland nicht möglich ist.

Erbschaft in Irland

Hatte der Verstorbene somit Vermögen auf der Republik Irland, sei es Grundbesitz oder auch nur ein Bankkonto, so benötigen die Erben einen separaten (zusätzlichen) Erbschein für Irland. Deutsche Erbscheine sind auf der grünen Insel ebenso wertlos wie ein englischer Grant of Probate. Mehr zu Erbfällen in Irland hier:

Beispiel eines echten irischen Erbscheins

Und so sieht ein echtes Nachlasszeugnis des irischen High Court (Probate) aus

Beispiel für echten Erbschein der Republik Irland

Während man einen Erbschein für England und die Isle of Man in vielen Fällen auch direkt von Deutschland aus beantragen kann, gehört die Republik Irland zu den Rechtsordnungen, wo man faktisch ohne einen lokalen Anwalt (Solicitor) nicht weit kommt, wie auch in Schottland, den Kanalinseln, den USA und Australien. Zu all diesen anglo-amerikanischen Rechtsordnungen haben wir auf diesem Blog Tipps und Leitfäden für Erbfälle eingestellt. Einfach das betreffende Land im Suchfeld eingeben.

Und Beispiele für echte Erbscheine aus anderen Common Law Rechtsordnungen finden sich hier: https://www.cross-channel-lawyers.de/?s=echter

Sehen Sie auch unser ausführliches Video zum Thema Erbschaftsbetrug

Weitere allgemeine Informationen zu Erbrecht, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer in Deutschland und England siehe:

Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Litigation) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Buckles LLP gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.