Ein Grundstückskauf in Großbritannien folgt anderen Regeln als in Deutschland, Österreich oder Frankreich. Mangels eines öffentlichen Notars deutscher, österreichischer oder französischer Prägung organisieren die englischen Anwälte der Vertragsparteien die Immobilientransaktion selbst. Wegen des hohen Haftungsrisikos gehen die beteiligten Immobilienrechtsanwälte (Conveyancing Solicitors) dabei sehr formalistisch vor. Das englische Recht kennt kein Abstraktionsprinzip. Deshalb erfolgt die Zahlung des Kaufpreises und die Besitzübertragung (Schlüsselübergabe) in aller Regel tatsächlich Zug um Zug, also am selben Tag, dem berühmten "Completion…
Bernhard SchmeilzlJanuar 11, 2018